· Für 98% der heutigen Ausfuhren der Schweiz nach Indonesien werden nach Ablauf der Zollabbaufristen sämtliche Zölle wegfallen.[1]
· Nach Ablauf der Zollabbaufristen können Schweizer Unternehmen basierend auf dem heutigen Handel jährlich rund 25 Millionen Franken an Zöllen einsparen.
· Es ist davon auszugehen, dass durch den Zollabbau neuer Handel ermöglicht wird, der heute aufgrund der hohen Zölle Indonesiens im Industriebereich (Durchschnittszölle 8%) verhindert wird (nach WTO).
Zollabbaufristen / Kategorie |
Prozente der aktuellen Exporte nach Indonesien[2] |
kumulativ |
Zollfrei mit Inkrafttreten |
77,49% |
77,49% |
gradueller Zollabbau über 5 Jahre |
13,50% |
90,99% |
gradueller Zollabbau über 9 Jahre |
5,41% |
96,39% |
gradueller Zollabbau über 12 Jahre |
1,86% |
98,26% |
Zollsenkungen (graduell über maximal 12−14 Jahre, 25−50% Zollreduktion) |
0,04% |
- |
keine Konzessionen |
1,70% |
- |
· Für ihre Exportinteressen im Agrarbereich erhält die Schweiz weitreichende Konzessionen:
o Für Käse und Milchprodukte baut Indonesien die Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens oder über fünf Jahre ab. Für Joghurt ist eine Zollabbaufrist von neun Jahren vorgesehen.
o Für Kaffee, Schokolade und Biskuits werden die Zölle über zwölf Jahre abgebaut.
o Die Zölle auf Babyfood werden mit Inkrafttreten aufgehoben
o Für Energydrinks werden die Zölle innerhalb von neun Jahren abgebaut.
· Im Industriebereich sind folgende Konzessionen hervorzuheben:
o Für praktisch alle Produkte der chemischen und pharmazeutischen Industrie werden die Zölle entweder unmittelbar mit Inkrafttreten des Abkommens oder mit Übergangsfristen von bis zu neun Jahren abgebaut.
o Im für Indonesien sensitiven Textilbereich konnte kein flächendeckender Zollabbau vereinbart werden. Für die Schweizer Hauptexportinteressen konnte aber ein zollfreier Marktzugang nach Zollabbaufristen von fünf bis zwölf Jahren vereinbart werden.
o Für Maschinen werden die Zölle mit wenigen Ausnahmen vollständig abgebaut. Dabei wird der Zollabbau entweder mit Inkrafttreten oder nach Übergangsfristen von fünf bis zwölf Jahren erfolgen.
o Für Uhren werden sämtliche Zölle mit Inkrafttreten oder innerhalb von Zollabbaufristen von fünf bis neun Jahren abgebaut.
[1] Unter der Annahme, dass alle Exporte unter dem FHA stattfinden.
[2] Basierend auf der indonesischen Importstatistik, 2012−15.