Sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften

Waffen

Die Einfuhr von Waffen in die Schweiz ist, je nach Fall, entweder verboten oder unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).


Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 


Sprengstoffe für zivile Zwecke und Feuerwerk

Die Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen in die Schweiz unterliegt der Kontrolle durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).


Edelmetalle und Uhren

Die Vorschriften hinsichtlich des Feingehalts, der Bezeichnung, der Kennzeichnung und der Zusammensetzung nach Artikel 1 bis 3 und 5 bis 21 des Bundesgesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren sind in jedem Fall einzuhalten. Für diese Vorschriften ist die Eidgenössische Zollverwaltung verantwortlich.

Fachkontakt
Letzte Änderung 12.01.2023

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Technische_Handelshemmnisse/Importplattform0/Schweizer_Produktevorschriften/Sonstige_Produkte.html