Waffen
Die Einfuhr von Waffen in die Schweiz ist, je nach Fall, entweder verboten oder unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Die Einfuhr von Waffen in die Schweiz ist, je nach Fall, entweder verboten oder unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Die Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen in die Schweiz unterliegt der Kontrolle durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Die Vorschriften hinsichtlich des Feingehalts, der Bezeichnung, der Kennzeichnung und der Zusammensetzung nach Artikel 1 bis 3 und 5 bis 21 des Bundesgesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren sind in jedem Fall einzuhalten. Für diese Vorschriften ist die Eidgenössische Zollverwaltung verantwortlich.
Letzte Änderung 12.01.2023