Dieses Portal gibt einen Überblick über die Schweizer Produktevorschriften, welche beim Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz zu beachten sind.
Bitte wählen Sie die zutreffende Produktkategorie aus:
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Die Bestimmungen des Produktesicherheitsgesetzes sind subsidiär anwendbar, soweit keine Bestimmungen in produktspezifischen Spezialerlassen bestehen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird (Art. 1 Abs. 3 PrSG).
Wer ein Produkt auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringt, haftet auch im Fall einer Konformitätsbewertung des Produkts durch Dritte für dessen Konformität mit den anwendbaren Vorschriften.
Jedes auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebrachte Produkt kann jederzeit Gegenstand einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden sein.
Letzte Änderung 06.01.2023