Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Zwangsmassnahmen betreffend Guatemala beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 12. Januar 2024 verhängt hatte.
Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die Versuche hochrangiger Beamter der guatemaltekischen Justiz ergriffen, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala zu untergraben, insbesondere durch den Versuch, das rechtmässige Ergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2023 für ungültig zu erklären.