Massnahmen betreffend Guatemala

Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Zwangsmassnahmen betreffend Guatemala beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 12. Januar 2024 verhängt hatte.

Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die Versuche hochrangiger Beamter der guatemaltekischen Justiz ergriffen, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala zu untergraben, insbesondere durch den Versuch, das rechtmässige Ergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2023 für ungültig zu erklären.


Die Verordnung vom 10. April 2024 über Massnahmen betreffend Guatemala (SR 946.231.137.6) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Informationen Änderung PDF Änderung XML Konsolidierte Version
Änderung vom 10.04.2024 mit Inkrafttreten am 10.04.2024 um 18.00 Uhr   Guatemala Delta 2024-04-10 (XML, 11 kB, 10.04.2024) Guatemala 2024-04-10 (PDF, 178 kB, 10.04.2024)

Letzte Änderung 10.04.2024

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