Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 Zwangsmassnahmen betreffend Moldau beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 28. April 2023 und 30. Mai 2023 verhängt hatte.
Die Massnahmen erfolgten auf Ersuchen der moldauischen Regierung aufgrund der verstärkten destabilisierenden Handlungen, welche die Souveränität und die Unabhängigkeit Moldaus seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bedrohen.
Massnahmen betreffend Moldau
Die Verordnung vom 28. Juni 2023 über Massnahmen betreffend Moldau (SR 946.231.156.5) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Informationen | Änderung PDF | Änderung XML | Konsolidierte Version |
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Änderung vom 28.06.2023 mit Inkrafttreten am 28.06.2023 um 18.00 Uhr | Moldau Delta 2023-06-28 (XML, 16 kB, 28.06.2023) | Moldau 2023-06-28 (PDF, 202 kB, 28.06.2023) |
Letzte Änderung 28.06.2023