Der Bundesrat hat am 19. März 2002 Zwangsmassnahmen gegenüber Simbabwe beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 18. Februar 2002 gegen Simbabwe verhängt hatte.
Die Massnahmen wurden aufgrund der festgestellten Wahlmanipulationen und Menschenrechtsverletzungen erlassen.