Massnahmen gegenüber der Republik Mali

Der Bundesrat hat am 22. November 2017 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik Mali beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2374 (2017) des UNO-Sicherheitsrates um.

Die Massnahmen richten sich gegen Personen, Unternehmen und Organisationen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Mali untergraben.

 

Die Verordnung vom 22. November 2017 über Massnahmen gegenüber der Republik Mali (SR 946.231.154.1) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

 

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen
 

Letzte Änderung 19.09.2023

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