Massnahmen gegenüber der Republik Mali

Der Bundesrat beschloss am 22. November 2017, Zwangsmassnahmen gegen die Republik Mali zu ergreifen, und verabschiedete eine entsprechende Verordnung zur Umsetzung der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Im August 2023 wurden die in dieser Resolution vorgesehenen Massnahmen vom Sicherheitsrat nicht verlängert. Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegen die Republik Mali verhängten Sanktionen wurden daher am 1. September 2023 aufgehoben und haben in der Schweiz keine Wirkung mehr.

Die Massnahmen richteten sich gegen Personen oder Organisationen, die in einer Weise handelten, die dem Frieden, der Sicherheit und der Stabilität in Mali zuwiderlief.

 

Die Verordnung vom 22. November 2017 über Massnahmen gegenüber der Republik Mali (SR 946.231.154.1) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

 

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen
 

Letzte Änderung 20.03.2024

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