Instrumente und Initiativen

Internationale Instrumente

Die Schweiz trägt verschiedene internationale Instrumente zur Korruptionsbekämpfung mit und beteiligt sich aktiv an deren Weiterentwicklung.

OECD-Antikorruptionskonvention

Die in der OECD zusammengeschlossenen 38 Industriestaaten sowie inzwischen acht weitere Staaten (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kroatien, Peru, Rumänien, Russland und Südafrika) haben die Konvention von 1997 zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (hierunten «OECD-Konvention») unterzeichnet. Auf dieser Grundlage haben sie ihre Gesetzgebungen geändert und die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe gestellt. Ein weit reichendes Monitoringverfahren sorgt dafür, dass die OECD-Konvention in allen Teilnehmerstaaten umgesetzt und angewandt wird. Das SECO vertritt die Schweiz federführend im zuständigen OECD-Gremium. 2024 markiert den 25. Jahrestag der OECD-Konvention.

Evaluationen der Schweiz durch die OECD

Die OECD Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (Working Group on Bribery) evaluiert regelmässig die Umsetzung der OECD-Konvention bei den Mitgliedstaaten. 2018 unterzog sich die Schweiz zum vierten Mal einer solchen Prüfung (sog. Länderexamen der Phase 4). Die OECD hat in den Jahren 2018 und 2020 Empfehlungen an die Schweiz zur Bekämpfung der Auslandbestechung gerichtet. Dabei würdigte die OECD die aktive Verfolgung und Verurteilung von Einzelpersonen und Unternehmen in der Schweiz. Weiter lobte sie die Schlüsselrolle der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) bei der Aufdeckung von Auslandbestechung in Zusammenhang mit Geldwäscherei. Gleichzeitig forderte die OECD strengere Sanktionen für Unternehmen und einen rechtlichen Schutz der Whistleblower im Privatsektor.

Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates

Im Rahmen des Europarates wurde 1999 eine Strafrechtskonvention zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Diese geht inhaltlich über die OECD-Konvention hinaus, indem sie generelle Mindestanforderungen an die strafrechtliche Bekämpfung von Amtsträger- und Privatbestechung enthält. Die Schweiz ist der Strafrechtskonvention und der Staatengruppe des Europarates gegen die Korruption (GRECO) 2006 beigetreten.

UNO-Konvention gegen die Korruption

Die UNO-Konvention gegen die Korruption wurde 2003 von mehr als 140 Ländern, darunter der Schweiz, unterzeichnet. Sie trat 2005 in Kraft. Die UNO-Konvention unterscheidet sich von den Konventionen der OECD und des Europarats durch ihren universellen Charakter und durch den Einbezug von Bestimmungen bezüglich der Rückerstattung von durch Korruption erlangten Geldern. Die UNO-Konvention wurde durch die Schweiz im September 2009 ratifiziert.

Weitere Initiativen

Neben den erwähnten Bemühungen der Staatengemeinschaften zur Korruptionsbekämpfung verfolgen verschiedene andere Organisationen und Initiativen das gleiche Ziel, so namentlich:

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Letzte Änderung 26.02.2024

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Ressort internationale Investitionen multinationale Unternehmen 
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