Die EFTA-Drittlandpolitik

Die EFTA-Staaten - Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz - verhandeln seit Anfang der Neunziger Jahre Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der Europäischen Union. In einer ersten Phase versuchten die EFTA-Staaten auf diesem Weg die Diskriminierungen gegenüber der Europäischen Union zu vermeiden, die mittels "Europa-Abkommen" eine paneuropäische Freihandelszone errichtete. In dieser Phase wurden prioritär Abkommen mit zentral- und osteuropäischen Ländern abgeschlossen. In der Mitte der Neunziger Jahre schloss die EFTA schwerpunktmässig Abkommen mit Mittelmeer-Ländern ab. Dies mit dem Ziel einer Teilnahme an der euromediterranen Freihandelszone im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU. Die EFTA-Staaten leisten so auch ihren Beitrag an die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im euromediterranen Raum.

Angesichts der Tatsache, dass Freihandelsabkommen in der Weltwirtschaft an Bedeutung gewonnen haben, begannen die EFTA-Staaten Ende der Neunziger Jahre, ihre Freihandelspolitik auf potentielle Partner weltweit auszudehnen. Die EFTA-Staaten gehörten zu den ersten europäischen Staaten, welche Freihandelsbeziehungen mit asiatischen Ländern aufgenommen hatten. Derzeit verfügt die EFTA über ein Netzwerk von 22 Freihandelsabkommen. Eine Reihe von Verhandlungen sind zur Zeit im Gang bzw. in Vorbereitung

Ausserdem haben die EFTA-Staaten Zusammenarbeitserklärungen mit verschiedenen Drittstaaten unterzeichnet. Diese Erklärungen sehen typischerweise die Einsetzung eines gemischten Ausschusses vor, welcher in der Regel alle 12 bis 24 Monate zusammenkommt. Solche Erklärungen können zu einem späteren Zeitpunkt in Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen münden.

Die Verhandlungen für Freihandelsabkommen im gemeinsamen Rahmen der EFTA setzt voraus, dass die Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Position gegenüber ihren zukünftigen Partnern einnehmen können. In den Verhandlungen mit Drittstaaten müssen die EFTA-Staaten zunächst ihre nationalen Interessen bündeln. Für Verhandlungen mit einem Drittstaat übernimmt jeweils ein Mitgliedsstaat die EFTA-Sprecherrolle, wobei die andern Mitgliedstaaten ebenfalls aktiv am Verhandlungsprozess teilnehmen. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, unterzeichnet jeder Staat das Abkommen und ratifiziert es gemäss seinen eigenen verfassungsmässigen Vorschriften. Im Bereich der landwirtschaftlichen Basisprodukte verhandeln die EFTA-Staaten jeweils separat ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen mit dem jeweiligen Drittstaat. Dieses Vorgehen trägt dem Umstand Rechnung, dass die EFTA-Staaten über keine gemeinsame Landwirtschaftspolitik verfügen.

Die EFTA-Staaten werden für die Verhandlungen und die Anwendung der EFTA-Freihandelsabkommen und Zusammenarbeitserklärungen vom EFTA-Sekretariat unterstützt.

Letzte Änderung 14.03.2016

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