Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Bereits bei der Gründung der EFTA war die Regelung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU, damals Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG) und den EFTA-Staaten eines der Ziele der Organisation. Eine erste wichtige Etappe wurde 1972 erreicht, als die EFTA-Staaten individuell Freihandelsabkommen mit der EWG abschlossen.

Ab Mitte der 80er Jahre erhöhte sich der wirtschaftliche Integrationsgrad innerhalb der EU, insbesondere dank der Umsetzung des Binnenmarktprogramms (Realisierung der 4 Freiheiten: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Um die möglichst weitgehende Teilnahme der EFTA-Staaten am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen, handelten die EFTA-Staaten und die EU das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aus. Ausser der Schweiz haben alle EFTA-Staaten das EWR-Abkommen ratifiziert. Finnland, Österreich und Schweden sind kurz darauf der EU als Vollmitglieder beigetreten. Der Beitritt der Schweiz zum EWR-Abkommen wurde 1992 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Seither hat die Schweiz mit der EU eine Reihe von bilateralen sektoriellen Abkommen ausgehandelt. Vertragsstaaten des EWR-Abkommens sind heute die 27 EU-Mitgliedstaaten einerseits und Norwegen, Island und Liechtenstein (die sog. EWR-EFTA-Staaten) anderseits.

Das EWR-Abkommen wird regelmässig an die Entwicklung des relevanten EG-Rechts (sog. Acquis communautaire) angepasst. Darüber hinaus gewährleistet die Eigenschaft als EFTA-Mitglied der Schweiz den Status als Beobachterin im EFTA-Pfeiler des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dies ermöglicht es der Schweiz, die Entwicklung des EWR- und des EG-Rechts (Acquis communautaire) aus der Nähe zu verfolgen.

Letzte Änderung 12.02.2020

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