Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA, European Free Trade Association) wurde 1960 durch die Unterzeichnung der Stockholmer Konvention gegründet. Ursprüngliches Ziel dieser zwischenstaatlichen Organisation war es, im Handel unter den Mitgliedstaaten die Zölle auf Industrieerzeugnisse zu beseitigen.
Die gegenwärtigen EFTA-Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Im Unterschied etwa zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Dies bedeutet u.a., dass die einzelnen EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere aussenhandelspolitische Massnahmen grundsätzlich gegenüber nicht-EFTA-Staaten (Drittstaaten) eigenständig festlegen können.
Die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind Mitglieder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zur Umsetzung der EWR-Verpflichtungen wurden eine EFTA-Aufsichtsbehörde und ein EWR-Gerichtshof errichtet.
Schliesslich haben die EFTA-Staaten seit den 1990er Jahren die EFTA als Plattform für die gemeinsame Aushandlung von Freihandelsabkommen mit sog. Drittstaaten ausserhalb der EU genutzt. Gegenwärtig sind 22 solche Abkommen abgeschlossen und weitere werden laufend ausgehandelt.
Letzte Änderung 31.07.2024