Die EFTA-Konvention

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA, European Free Trade Association) wurde 1960 durch die Unterzeichnung der Konvention von Stockholm (EFTA-Konvention) gegründet. Die Unterzeichnerstaaten waren Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz. Später kamen Island (1970), Finnland (1986) und Liechtenstein (1991) hinzu. Dänemark, Grossbritannien, Österreich, Portugal, Schweden und Finnland gehören heute der EFTA nicht mehr an, da sie der Europäischen Union (EU) beigetreten sind. Die heutigen EFTA-Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Durch die Stockholmer Konvention haben die EFTA-Staaten unter sich eine Freihandelszone für den Warenverkehr im Sinne von Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) errichtet. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten haben sich lange Zeit auf den Handel mit Industriegütern beschränkt. Die Konvention ist in der Folge durch ein wirtschaftliches Integrationsabkommen für den Dienstleistungssektor im Sinne von Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Dienstleistungshandel (GATS) ergänzt worden.

Am 21.06.2001 unterzeichneten die EFTA-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz in Vaduz ein Abkommen zur Erneuerung der EFTA-Konvention. Die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahre 1999 («Bilaterale I») bildeten bei der Überarbeitung der EFTA-Konvention den Referenzpunkt.

Durch das in Vaduz unterzeichnete Abkommen wurde der EFTA-Gründungstext aus dem Jahre 1960 vollständig überarbeitet. Die revidierte EFTA-Konvention etabliert zwischen der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten Rechtsbeziehungen, welche mit jenen der sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahre 1999 vergleichbar sind. Neu gilt beispielsweise zwischen der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten die Personenfreizügigkeit (mit Sonderregelungen für den Personenverkehr Schweiz - Liechtenstein). Mit dem Abkommen von Vaduz sind zudem Regelungen für den Handel mit Dienstleistungen, den Kapitalverkehr und den Schutz des Geistigen Eigentums in die EFTA-Konvention aufgenommen worden.
Das Abkommen zur Änderung der EFTA-Konvention ist am 01.06.2002 in Kraft getreten, zeitgleich mit den sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahre 1999. Die EFTA-Konvention wird seither regelmässig angepasst, insbesondere um den Entwicklungen bei den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Änderung der bilateralen sektoriellen Abkommen von 1999, mögliche neue Verträge) Rechnung zu tragen. Ziel ist eine möglichst parallele Weiterentwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten untereinander und zwischen den EFTA-Staaten und der EU (bilaterale sektorielle Abkommen Schweiz - EU, EFTA-Konvention, EWR).

Letzte Änderung 14.03.2016

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