Staatliche Beihilfen

Mit staatlichen Beihilfen werden einzelne Unternehmen durch den Staat bevorteilt. Daraus können unfaire Verzerrungen des Wettbewerbs resultieren. Trotzdem können staatliche Beihilfen, insbesondere aus politischen Gründen, erwünscht sein. Um diese Interessen abzuwägen, überwacht die EU staatliche Beihilfen in ihren Mitgliedsstaaten systematisch. Die Schweiz kennt eine Beihilfeüberwachung bisher nur im Luftverkehr. In diesem Bereich überwacht die Wettbewerbskommission alle staatlichen Beihilfen mittels Stellungnahme zu Handen der beihilfegewährenden Behörden. Die EU verlangt von der Schweiz, dass sie künftig die Beihilfevorschriften der EU dynamisch übernimmt. Dies gilt aber nur für ausgewählte Abkommen, die Teil des Paketansatzes im Rahmen der laufenden Sondierungen mit der EU sind.

Im 2022 diskutierte eine technische Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone die Eckpunkte einer möglichen Beihilfeüberwachung in der Schweiz. Die Schlussfolgerungen daraus sind im nachfolgend verlinkten Dokument zusammengefasst.

Regelung und Überwachung staatlicher Beihilfen in der Schweiz (PDF, 157 kB, 05.07.2023)Schlussfolgerungen der «Technischen Arbeitsgruppe Bund und Kantone» vom 8. Februar 2023

Letzte Änderung 07.07.2023

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