Mit staatlichen Beihilfen werden einzelne Unternehmen durch den Staat bevorteilt. Daraus können unfaire Verzerrungen des Wettbewerbs resultieren. Trotzdem können staatliche Beihilfen, insbesondere aus politischen Gründen, erwünscht sein. Um diese Interessen abzuwägen, überwacht die EU staatliche Beihilfen in ihren Mitgliedsstaaten systematisch. Die Schweiz kennt eine Beihilfeüberwachung bisher nur im Luftverkehr. In diesem Bereich überwacht die Wettbewerbskommission alle staatlichen Beihilfen mittels Stellungnahme zu Handen der beihilfegewährenden Behörden. Die EU verlangt von der Schweiz, dass sie künftig die Beihilfevorschriften der EU dynamisch übernimmt. Dies gilt aber nur für ausgewählte Abkommen, die Teil des Paketansatzes sind (Strom, Luft- und Landverkehr).
Im 2022 diskutierte eine technische Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone die Eckpunkte einer möglichen Beihilfeüberwachung in der Schweiz. Die Schlussfolgerungen daraus sind im nachfolgend verlinkten Dokument zusammengefasst.
Regelung und Überwachung staatlicher Beihilfen in der Schweiz (PDF, 157 kB, 05.07.2023)Schlussfolgerungen der «Technischen Arbeitsgruppe Bund und Kantone» vom 8. Februar 2023
Im Jahr 2023 verfasste das Bundesamt für Justiz ein Gutachten, welches die Verfassungsmässigkeit einer sektorübergreifenden Einführung einer Beihilfeüberwachung auf Bundesebene prüfte. Dieses diente unter anderem als Grundlage für das entworfene Überwachungsverfahren im Geltungsbereich der Landverkehr-, Luftverkehr- und Stromabkommen:
Basierend auf dem Verhandlungsresultat erarbeitet der Bundesrat ein Bundesgesetz zur innenpolitischen Umsetzung der völkerrechtlichen Beihilfebestimmungen (Beihilfeüberwachungsgesetz; BHÜG). Das Gesetz wird im Rahmen der Botschaft zum Paket Schweiz–EU vorgelegt werden. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des BHÜG läuft im Rahmen des Pakets Schweiz–EU vom 13. Juni bis Ende Oktober 2025.
Letzte Änderung 13.06.2025