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Unternehmensentlastung

Effiziente und massvolle Regulierungen sind ein zentrales Element für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Das Unternehmensentlastungsgesetz verankert Massnahmen und Instrumente, um die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu reduzieren und die Digitalisierung der Behördenleistungen voranzutreiben.

5 Klötze mit den Aufschriften: Regeln, Politik, Standards, Beachtung, Regulierung.

Das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) verankert Massnahmen zur Senkung der Regulierungskosten für Unternehmen bei neuen, aber auch bei bestehenden Regulierungen. Das UEG enthält Pflichten für die Ausarbeitung von Erlassen, welche die Transparenz über die Auswirkungen auf Unternehmen erhöhen und damit die Entscheidungsgrundlage verbessern. Diese Bestimmungen sind am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.

Das UEG enthält ausserdem Bestimmungen, die für den Ausbau und den laufenden Betrieb der zentralen elektronischen Plattform EasyGov erforderlich sind. Diese Bestimmungen traten am 1. April 2024 in Kraft (ausser Art. 11, der voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft treten wird).

Ausarbeitung neuer Erlasse

Sind Unternehmen von einem neuen Erlass oder einer Erlassänderung betroffen, müssen Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen geprüft werden (sog. Prüfpflichten; Art. 4 UEG) und die anfallenden Regulierungskosten geschätzt werden (Art. 5 UEG). Die Ergebnisse müssen in erläuternden Berichten und Botschaften gemäss Botschaftsleitfaden dargestellt werden. Die Prüfungen und die Regulierungskostenschätzung können im Rahmen der RFA (vgl. Regulierungsfolgenabschätzung) oder separat durchgeführt werden. Bei der Schätzung der Regulierungskosten empfehlen wir, die Kostentabelle zu verwenden, welche die Schätzung Schritt für Schritt begleitet.

Bereichsstudien

Mit den Bereichsstudien sollen auch bestehende Regulierungen auf Entlastungspotenzial für Unternehmen überprüft werden (Art. 7 UEG). Der Bundesrat legt dazu jedes Jahr die drei bis fünf zu evaluierenden Regulierungsbereiche fest.

Monitoring

Mit dem Monitoring wird die Entwicklung der regulatorischen Belastung von Unternehmen über die Zeit beobachtet und problematische Bereiche identifiziert (Art. 6 UEG). Eine Vielzahl von Indikatoren, wie etwa der SECO Bürokratiemonitor oder das NZZ KMU Barometer, zeichnen ein Bild der aktuellen Lage von Unternehmen in der Schweiz hinsichtlich der regulatorischen Belastung. Gleichzeitig ermöglichen internationale Indizes wie eine Einordnung im globalen Kontext. Das Monitoring liefert ergänzend einen Überblick und gibt Hinweise auf die Entwicklung und Ausweitung unternehmerischer Pflichten in den verschiedenen Regulierungsbereichen. So entsteht ein Überblick über die aktuelle Lage der Regulierungsbelastung für Schweizer Unternehmen.

Weiterführende Informationen

Relevante Themen

Regulierung

Das SECO setzt sich für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Als Kompetenzzentrum für Regulierungsfragen begleiten und beraten wir die zuständigen Ämter bei der Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen neuer Vorlagen und der Umsetzung des Unternehmensentlastungsgesetzes.

Regulierungsfolgeabschätzung

Regulierungsfolgenabschätzung

Auf dieser Seite finden sich die Vorgaben und Hilfsmittel für die Planung und Durchführung einer Regulierungsfolgenabschätzung.

Geschäftsleute diskutieren die Diagramme und Grafiken, die die Ergebnisse ihrer erfolgreichen Teamarbeit zeigen.

Projekte in der Regulierungspolitik

Das SECO engagiert sich für die kontinuierliche Verbesserung und Vereinfachung bestehender Regulierungen. Hier finden Sie aktuelle Projekte und Initiativen aus diesem Bereich.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Wirtschaftspolitik
Regulierungsanalyse und -politik
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Für Regulierungskosten und Prüfpflichten: Sarah Hiltbrunner rfa@seco.admin.ch / Für Bereichsstudien: Roger Küttel bereichsstudien@seco.admin.ch