Abgrenzung zwischen Arbeitsgesetz und Chauffeurverordnung

Das ArG ist grundsätzlich auf alle Betriebe anwendbar. Auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden sind aber aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auch andere Gesetzesbestimmungen anwendbar. Dies trifft auf die berufsmässigen Motorfahrzeugführer zu.

Um die einheitliche Anwendung der Gesetzesbestimmungen zu garantieren, sind die nachfolgenden Grundsätze zu befolgen: 


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Letzte Änderung 11.05.2016

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