Internationale Beurteilungsmassstäbe

Europäische Arbeitsplatzgrenzwerte OEL (BOELV, IOELV): 
Die EU legt Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte (BGW) für ihre Mitgliedstaaten fest.

  • BOELV (Binding Occupational Exposure Limit Values): auf EU-Ebene festgelegte Werte, für welche die Mitgliedstaaten einen entsprechenden nationalen Arbeitsplatzgrenzwert festlegen müssen, der sich auf den EU-Grenzwert stützt, diesen aber nicht überschreitet. Die BOELV berücksichtigen sozioökonomische Überlegungen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 98/24/EG über die chemischen Arbeitsstoffe und Krebs-Richtlinie 2004/37/EG.
  • IOELV (Indicative Occupational Exposure Limit Values): gesundheitsbasierte, nicht verbindliche Werte, die aus den neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Daten abgeleitet werden und die Verfügbarkeit zuverlässiger Messverfahren berücksichtigen. Sie gelten als Orientierungswert für Mitgliedstaaten. Rechtsgrundlage: Richtlinie 98/24/EG über die chemischen Arbeitsstoffe.

Diese und andere internationale Beurteilungsmassstäbe werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Übersicht über die Richtlinien in Listen publiziert: 

Anwenderschutz für Pflanzenschutzmittel (AOEL):
Bei Neuzulassungen von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz und in der EU werden Wirkstoffe nur dann zugelassen, wenn sie nicht karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch (CMR) sind oder als endokrine Disruptoren gelten (ED). Für die Risikobewertung der Anwender oder der Anwenderin, wird für jeden Wirkstoff ein toxikologischer Grenzwert hergeleitet, dieser nennt sich Acceptable Operator Exposure Level (AOEL).

Anwenderschutz für Biozidprodukte (AEL):
Die Schweiz ist bei der Zulassung der Biozidprodukte über eine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) eng mit der Biozidprodukte-Zulassung der EU harmonisiert. Darüber hinaus sind nationale Zulassungen für Biozidprodukte möglich. Für die Risikobewertung für die Verwenderinnen und Verwender, wird für jeden Wirkstoff ein toxikologischer Grenzwert hergeleitet, dieser nennt sich Acceptable Exposure Level (AEL). 

Referenzwerte des RAC 
Referenz-DNEL und Dosis-Wirkungs-Beziehungen nutzt der RAC bei der Bewertung von Zulassungsanträgen; sie werden Antragstellern als Referenzwerte für die vorzulegende Risikobewertung im Zulassungsantrag empfohlen. Das SECO nutzt diese Referenzwerte ebenfalls für die Beurteilung von nationalen Zulassungsanträgen für Stoffe gemäss Anhang 1.17 Chemikalienrisikoreduktionsverordnung, ChemRRV (SR 814.81). Diese Werte finden sich auch in der Excelliste «Gesundheitsbasierte Beurteilungsmassstäben des SECO für ausgewählte Stoffe mit besonders gesundheitsgefährdenden Eigenschaften (XLSX, 34 kB, 20.06.2025)».

Letzte Änderung 29.07.2025

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Chemikalien-und-Arbeit/chemikalieneinwirkungen_arbeitsplatz/grenzwerte_euro_inter_arbeitsplatzgrenzwerte.html