Kantonale Arbeitsinspektorate

Die kantonalen Arbeitsinspektorate vollziehen das Arbeitsgesetz in allen Betrieben (Ausnahme Bundesbetriebe) sowie die Präventionsvorschriften des Unfallversicherungsgesetzes in den Betrieben des Dienstleistungssektors.  

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Kontrollen in den Betrieben über die Einhaltung der Vorschriften der Gesetze und ihrer Verordnungen;
  • Beraten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bauherren, Planer und anderer mit Aufgaben des ArG und UVG betraute Personen;
  • Informieren der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, deren Organisationen sowie weiterer Fachorganisationen und anderer interessierter Stellen über aktuelle Fragen und Entwicklungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes.

Die Kantone sorgen dafür, dass:

  • gut ausgebildete Aufsichtspersonen in einer für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben genügenden Zahl eingesetzt und mit den nötigen Kompetenzen und Sachmitteln ausgestattet werden;
  • weibliches Aufsichtspersonal für spezifische Frauenanliegen eingesetzt wird oder beigezogen werden kann.

Letzte Änderung 25.07.2017

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