Die kantonalen Arbeitsinspektorate vollziehen das Arbeitsgesetz in allen Betrieben (Ausnahme Bundesbetriebe) sowie die Präventionsvorschriften des Unfallversicherungsgesetzes in den Betrieben des Dienstleistungssektors.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Kontrollen in den Betrieben über die Einhaltung der Vorschriften der Gesetze und ihrer Verordnungen;
- Beraten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Bauherren, Planer und anderer mit Aufgaben des ArG und UVG betraute Personen;
- Informieren der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, deren Organisationen sowie weiterer Fachorganisationen und anderer interessierter Stellen über aktuelle Fragen und Entwicklungen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes.
Die Kantone sorgen dafür, dass:
- gut ausgebildete Aufsichtspersonen in einer für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben genügenden Zahl eingesetzt und mit den nötigen Kompetenzen und Sachmitteln ausgestattet werden;
- weibliches Aufsichtspersonal für spezifische Frauenanliegen eingesetzt wird oder beigezogen werden kann.
Letzte Änderung 25.07.2017