Mutterschutz

Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Die weiterführenden Seiten erläutern ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mutterschutzes.

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Stillen/Milch abpumpen am Arbeitsplatz

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat gemäss Arbeitsgesetz die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Müttern genügend Zeit und ein geeigneter Ort (Raum mit Sichtschutz sowie gute hygienische Verhältnisse – nicht die Toiletten) zum Stillen oder Milch abpumpen zur Verfügung stehen.

Checkliste «Mutterschutz am Arbeitsplatz»

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 Für schwangere (und auch stillende) Arbeitnehmerinnen gelten besondere Schutzbestimmungen. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem Betrieb korrekt umgesetzt ist.

Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem
Betrieb korrekt umgesetzt ist.

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Gesetzlicher Grundschutz bei Schwangerschaft

Ein Betrieb mit gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten muss gemäss Mutterschutzverordnung eine Risikobeurteilung vornehmen. Diese muss durch eine fachlich kompetente Person erfolgen (Art. 63 ArGV 1). Dazu kann der Arbeitgeber zum Beispiel eine Arbeitsärztin bzw. einen Arbeitsarzt oder eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten der Arbeitssicherheit (sog. ASA-Spezialisten mit den notwendigen  Kenntnissen) beiziehen.

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Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 15.09.2025

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Kontakt

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Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
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