Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Die weiterführenden Seiten erläutern ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mutterschutzes.
Checkliste «Mutterschutz am Arbeitsplatz»

Für schwangere (und auch stillende) Arbeitnehmerinnen gelten besondere Schutzbestimmungen. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem Betrieb korrekt umgesetzt ist.
Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem
Betrieb korrekt umgesetzt ist.
Gesetzlicher Grundschutz bei Schwangerschaft
Ein Betrieb mit gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten muss gemäss Mutterschutzverordnung eine Risikobeurteilung vornehmen. Diese muss durch eine fachlich kompetente Person erfolgen (Art. 63 ArGV 1). Dazu kann der Arbeitgeber zum Beispiel eine Arbeitsärztin bzw. einen Arbeitsarzt oder eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten der Arbeitssicherheit (sog. ASA-Spezialisten mit den notwendigen Kenntnissen) beiziehen.
Publikationen
Fachpersonen
Rechtliche Grundlagen
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SR 822.111.52Verordnung des WBF vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung)
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SR 832.321Verordnung vom 25. August 1999 über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV)
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SR 822.116Verordnung vom 25. November 1996 über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit
Letzte Änderung 15.09.2025
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern



