Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Die weiterführenden Seiten erläutern ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Mutterschutzes.
COVID-19 und Schwangerschaft
Am 5.8.2020 ist das BAG nach Evaluation der neuen Evidenz zu COVID-19 und Schwangerschaft in Zusammenarbeit mit der SGGG zum Schluss gekommen, dass schwangere Frauen zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Diese Entscheidung ändert nichts an der bestehenden Rechtslage zum Mutterschutz.
- Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet alle möglichen Massnahmen zu treffen, um eine Ansteckung mit dem Virus der schwangeren Frau zu vermeiden.
- Durch das Auftreten des Covid-Virus braucht es in der Regel keine weitergehenden Hygienemassnahmen für den Arbeitsplatz, als jene, die das BAG und das SECO für alle Arbeitenden vorsieht (Distanz 1.5 m / Maske / Trennwände / Desinfektion / Lüften).
- Für Arbeitsplätze, wo die Aktivität und das spezifische Umfeld dazu führen, dass die allgemeinen Massnahmen nicht ausreichend sind, muss eine Risikobeurteilung vorliegen. Eine solche ist aber sowieso meist erforderlich, da dort auch andere Gefährdungen bestehen.
Checkliste «Mutterschutz am Arbeitsplatz»
Für schwangere (und auch stillende) Arbeitnehmerinnen gelten besondere Schutzbestimmungen. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem Betrieb korrekt umgesetzt ist.
Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem
Betrieb korrekt umgesetzt ist.
Gesetzlicher Grundschutz bei Schwangerschaft
Ein Betrieb mit gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten muss gemäss Mutterschutzverordnung eine Risikobeurteilung vornehmen. Diese muss durch eine fachlich kompetente Person erfolgen (Art. 63 ArGV 1). Dazu kann der Arbeitgeber zum Beispiel eine Arbeitsärztin bzw. einen Arbeitsarzt oder eine Spezialistin bzw. einen Spezialisten der Arbeitssicherheit (sog. ASA-Spezialisten mit den notwendigen Kenntnissen) beiziehen.
Publikationen
Fachpersonen
Rechtliche Grundlagen
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SR 822.111.52Verordnung des WBF vom 20. März 2001 über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung)
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SR 832.321Verordnung vom 25. August 1999 über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV)
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SR 822.116Verordnung vom 25. November 1996 über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit
Letzte Änderung 01.07.2024
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
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CH-3003 Bern