Gesundheitsschutz und Chemikalien am Arbeitsplatz
Ausführliche Informationen zum Umgang mit Chemikalien wie Putz- und Desinfektionsmittel sind in der Broschüre des SECO «Sicherer Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb» zu finden.
Auf der Website der Kampagne «genau geschaut, gut geschützt» stehen weitere Informationsmittel zu einem sicheren beruflichen Umgang mit Chemikalien zur Verfügung.
Folgende Stellen geben Auskunft bei:
- Fragen zum Sicherheitsdatenblatt: die zuständige kantonale Fachstelle für Chemikalien oder die Herstellerin / der Hersteller.
- Fragen zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes: das kantonale Arbeitsinspektorat
- Fragen zu Versicherung und zur Verhinderung von Berufskrankheiten: die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA).
- Fragen zum Inverkehrbringen von Bioziden und Industriechemikalien: die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des BAG.
- Fragen zu Pflanzenschutzmittel: die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des BLW.
Die EKAS-Richtlinie 6508 regelt diese Frage der Beizugspflicht. Informationen zum Thema Arbeitsärzte und –ärztinnen und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) sind auf der entsprechenden Website der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS zu finden.
Im Weiteren unterstützen folgende Fachgesellschaften beim Finden von ASA-Spezialisten:
- die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitshygiene SGAH
- die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM
- die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit SGAS
Es gibt nicht zu überschreitende Arbeitsplatz-Expositionswerte, («derived no effect level» DNEL) und nationale MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatz Konzentrationen) der SUVA. Beide Arten von Werten sind gemäss Schweizer Recht am Arbeitsplatz einzuhalten.
Von der Herstellerin oder vom Hersteller werden DNEL für Stoffe mit Herstellungsmenge von ≥10 t abgeleitet und mit dem Sicherheitsdatenblatt übermittelt. Für die relevanten DNEL gibt es eine detaillierte Aufstellung von Massnahmen zur Einhaltung des Wertes (Expositionsszenario gemäss Art. 16 ChemV, SR 813.11). Ein Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur setzt für ausgewählte gefährliche Stoffe Referenz-DNEL und die SUVA erlässt als Richtlinie die MAK Werte.
Sicherheitsdatenblatt
Der Hersteller oder die Herstellerin des Produktes weiss Bescheid: Er oder sie muss alle Informationen zum sicheren Umgang übermitteln. Die Adresse des Herstellers oder der Herstellerin ist im Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts oder allenfalls direkt auf dem Produkt zu finden.
Pflanzenschutzmittel
Die wichtigsten Informationen sind in der Broschüre des SECO/Arbeitsbedingungen «Sicheres Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln» zu finden.
Biozide
Beim Umgang mit Waren, die mit Biozidprodukten versetzt sind, sind vor allem die Angaben auf der Produktetikette und im Sicherheitsdatenblatt zu beachten. Weitere Informationen zu behandelten Waren sind auf der Seite der Anmeldestelle Chemikalien zu finden. Dort steht zudem, welcher rechtliche Unterschied zwischen behandelten Waren und den eigentlichen Biozidprodukten besteht.
Endokrine Disruptoren
Endokrine Disruptoren sind chemische Stoffe, die das Hormonsystem von Lebewesen stören und damit Fortpflanzung, Wachstum, Entwicklung, Verhalten, etc. beeinträchtigen können. Im gemeinsamen Faktenblatt des BAG, BAFU, BLV, BLW, SECO und der Swissmedic finden Sie weitere Informationen dazu.
Nanomaterialien
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verantwortlich für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden. Beim Umgang mit Nanomaterialien sollte (heute noch, aufgrund unvollständiger Wissensbasis) in den meisten Fällen das Vorsorgeprinzip angewendet werden. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips hat zum Ziel, potentielle Gesundheitsschäden zu vermeiden, indem die Exposition gegenüber dem Stoff verringert wird, soweit technisch und praktisch möglich. Folgende Informationsquellen stehen zur Verfügung:
Beschreibung, welche Informationen wo im Sicherheitsdatenblatt von Produkten aufgeführt sein sollen, wenn Nanomaterialien enthalten sind, der Publikation des SECO/Arbeitsbedingungen «Sicherheitsdatenblatt (SDB): Leitfaden für synthetische Nanomaterialien»
Letzte Änderung 08.09.2021
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ArbeitsbedingungenHolzikofenweg 36
CH-3003 Bern