Ein Betrieb mit besonderen Gefahren muss diese Gefahren ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeitenden analysieren, evaluieren und die daraus folgenden Schutzmassnahmen definieren, terminieren und umsetzen. Bei Bedarf bieten Arbeitsärzte und -ärztinnen und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS Unterstützung an.