Ein Betrieb mit besonderen Gefahren muss diese Gefahren ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeitenden analysieren, evaluieren und die daraus folgenden Schutzmassnahmen definieren, terminieren und umsetzen. Bei Bedarf bieten Arbeitsärzte und -ärztinnen und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS Unterstützung an.
Eine Risikobeurteilung soll mindestens in folgenden Fällen durchgeführt werden:
- bei neu verwendeten Arbeitsstoffen und techniken;
- bei besonderen Gefährdungen, für die keine oder nur teilweise anerkannte Regeln der Technik vorliegen.
Die Risikobeurteilung gibt Aufschluss über die zu erwartenden Personenschäden und deren Eintretenswahrscheinlichkeit an Arbeitsplätzen von einzelnen Mitarbeitenden (individuelles Risiko) und an Arbeitsplätzen von Gruppen (kollektives Risiko). Mit Hilfe der Risikobeurteilung werden namentlich Risiken neu verwendeter Arbeitsstoffe und -techniken beurteilt und dokumentiert.