Meldepflichten nach Sozialversicherungsrecht


Überblick

Um welche Sozialversicherungen geht es?

Zu den für Selbständigerwerbende massgebenden Sozialversicherungen zählen:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Familienzulagen
     

Als selbständigerwerbende Person sind Sie nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Zudem fallen Sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge.

Welchen Schutz bieten die einzelnen Sozialversicherungen und welche Leistungen erbringen sie?

Informationen zum Schutz und zu den Leistungen der einzelnen Sozialversicherungen finden sich auf ahv-iv.ch.

Wem gegenüber bestehen Melde- und Beitragspflichten?

Die Meldepflichten bestehen gegenüber jenen Stellen, denen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Es bestehen folgende Zuständigkeiten:

  • AHV-Ausgleichskasse
    AHV/IV/EO.

  • Familienausgleichskasse
    Familienzulagen. Die Familienausgleichskassen werden in der Regel durch die AHV-Ausgleichskassen geführt, welche die Beiträge erheben. In einzelnen Kantonen gibt es aber auch Familienausgleichskassen, die nicht von den AHV-Ausgleichskassen geführt werden.

  • Unfallversicherer
    Unfallversicherung, sofern der Selbständigerwerbende sich freiwillig versichert hat.

  • Registrierte Vorsorgeeinrichtungen
    Berufliche Vorsorge (2. Säule), sofern der Selbständigerwerbende sich freiwillig versichert hat.
     

Im Weiteren bestehen Meldepflichten gegenüber Stellen, von welchen Leistungen bezogen werden. Informationen zu diesen Pflichten finden sich in der Rubrik «Erhalt von Sozialversicherungsleistungen».

Welches sind die Voraussetzungen für die Meldepflicht?

Die einzelnen Voraussetzungen der Meldepflicht sind in den Unterrubriken der Rubrik Sozialversicherungsrecht als Checkliste aufgeführt. Informationen zur Voraussetzung der Versicherungsunterstellung im Besonderen finden sich im nachfolgenden Abschnitt.


Voraussetzung der Versicherungsunterstellung

Unterstellung der Selbständigerwerbenden unter das schweizerische Sozialversicherungssystem als Voraussetzung für die Meldepflicht

Melde- und Beitragspflichten der Selbständigerwerbenden bestehen im Bereich des Sozialversicherungsrechts von vornherein nur für solche Selbständigerwerbende, welche dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstehen. Die Voraussetzungen für die Versicherungsunterstellung sind für sämtliche Sozialversicherungen gleich geregelt. Sie werden im folgenden Abschnitt behandelt.

Häufige Fälle der Unterstellung unter das schweizerische Sozialversicherungssystem

Selbständigerwerbende sind in folgenden Fällen in der Schweiz versichert:

  • Fall 1
    Selbständigerwerbende mit Arbeitsort ausschliesslich in der Schweiz.

  • Fall 2
    Selbständigerwerbende mit Arbeitsort in der Schweiz und der EU/EFTA, wenn die Arbeit in der Schweiz einen wesentlichen Teil der Gesamttätigkeit ausmacht (mindestens 25%, Kriterien: Arbeitszeit und/oder Erwerbseinkommen), sie in der Schweiz Wohnsitz haben und Staatsbürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates sind.

  • Fall 3
    Selbständigerwerbende mit Arbeitsort in der Schweiz und der EU/EFTA, wenn der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit in der Schweiz liegt, sie in einem EU-/EFTA-Staat Wohnsitz haben und in diesem keinen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausüben und wenn sie Staatsbürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates sind.

Weitere Fälle der Unterstellung unter das schweizerische Sozialversicherungssystem

Nebst diesen Fällen gibt es weitere Fälle, in welchen Selbständigerwerbende dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstellt sind. Auskünfte erteilen die Sozialversicherungsbehörden (Ausgleichskassen, Unfallversicherer, registrierte Vorsorgeeinrichtungen).

Weitere Voraussetzungen für die Meldepflicht

Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Sozialversicherungsgebieten weitere Voraussetzungen, von welchen das Bestehen einer Melde- und Beitragspflicht abhängt. Diese speziellen Voraussetzungen (sowie der Vollständigkeit halber auch die allgemeinen Voraussetzungen) sind in den Abschnitten zu den einzelnen Sozialversicherungen aufgeführt.  


Letzte Änderung 11.12.2023

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