Berufliche Vorsorge (2. Säule)

Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch. Sie können sich jedoch freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen.

Sie können sich in derselben Vorsorgeeinrichtung versichern lassen, in der auch ihre Arbeitnehmenden versichert sind. Stattdessen können sich selbstständig erwerbende Personen bei ihrem Berufsverband versichern, sofern er eine eigene Vorsorgeeinrichtung hat, oder sie können sich der Auffangeinrichtung anschliessen.

Selbstständigerwerbende haben ausserdem die Möglichkeit, sich ausschliesslich bei einer Vorsorgeeinrichtung der weitergehenden Vorsorge zu versichern. Die wichtigste Form der beruflichen Vorsorge für Selbstständige ist aber das Vorsorgesparen in der 3. Säule

Letzte Änderung 11.12.2023

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