IV-Rente
Selbständigerwerbende, die Anrecht auf eine IV-Rente haben und neu ein Erwerbseinkommen erzielen oder deren bestehendes Erwerbseinkommen sich erhöht, haben dies der IV-Stelle zu melden, wenn der Betrag jährlich mehr als Fr. 1'500.- beträgt.
Unfallversicherungstaggelder
Selbständigerwerbende, welche Unfallversicherungstaggelder beziehen, haben bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit den Unfallversicherer zu informieren.