Meldepflichten bei Erhalt von Sozialversicherungsleistungen

IV-Rente

Selbständigerwerbende, die Anrecht auf eine IV-Rente haben und neu ein Erwerbseinkommen erzielen oder deren bestehendes Erwerbseinkommen sich erhöht, haben dies der IV-Stelle zu melden, wenn der Betrag jährlich mehr als Fr. 1'500.- beträgt.

Unfallversicherungstaggelder

Selbständigerwerbende, welche Unfallversicherungstaggelder beziehen, haben bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit den Unfallversicherer zu informieren.

Letzte Änderung 16.02.2016

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