WTO
Das WTO-Recht enthält mit dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dem Abkommen über handelsrelevante Investitionsmassnahmen (TRIMS) multilaterale völkerrechtliche Investitionsregeln. Der Versuch, im Rahmen der Doha-Runde völkerrechtliche Investitionsdisziplinen auch auf Investitionen in Nicht-Dienstleistungssektoren auszudehnen scheiterte 2004 an den unterschiedlichen Erwartungen von kapitalexportierenden und -importierenden Staaten.
OECD
Als multilaterale Investitionsregeln sind für die Schweiz aber auch die im Rahmen der OECD vereinbarten Regelungen bezüglich der Liberalisierung von Investitionen wichtig. Gegenüber den anderen OECD-Staaten verpflichtet sich die Schweiz zur Nicht-Diskriminierung von ausländischen Investitionen in allen Sektoren seiner Volkswirtschaft. Umgekehrt kommen Schweizer Investoren in den anderen OECD-Mitgliedstaaten in den Genuss der Nicht-Diskriminierungsverpflichtung. Die OECD-Kodizes zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der laufenden unsichtbaren Transaktionen lassen gewisse Ausnahmen zu, welche aber ausgewiesen werden müssen. Der Versuch, ein umfassendes multilaterales Investitionsabkommen (Multilateral Agreement on Investment, MAI) abzuschliessen, das die Liberalisierung und den Schutz von internationalen Investitionen sowie rechtlich verbindliche Streitschlichtungsmechanismen enthalten hätte, scheiterte 1998 nach mehrjährigen Verhandlungen.