In den vergangenen Jahren haben vermehrt auch Unternehmen aus aufstrebenden Schwellenländern im Ausland Investitionen getätigt, in gewissen Fällen auch mit einem industriepolitisch motivierten Hintergrund. Direktinvestitionen in die Schweiz weckten deshalb teilweise Befürchtungen, dass daraus ein Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how oder eine Gefährdung der nationalen Sicherheit resultiert. Der Bundesrat hat sich ausführlich mit diesen potentiellen Risiken befasst. Wie im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» gezeigt wird, können die Behörden aufgrund der bestehenden Gesetzgebung bereits heute allfälligen Gefährdungen angemessen entgegenwirken. Die Einführung einer Investitionskontrolle würde deshalb derzeit keinen zusätzlichen Nutzen für die Schweiz bieten. Hingegen würde die administrative Belastung erhöht, Unsicherheit geschürt und die Attraktivität des Standortes Schweiz geschwächt werden. Der Bundesrat ist sich jedoch der möglichen Risiken von Direktinvestitionen bewusst. Er will deshalb ein Monitoring durchführen und den Bericht innerhalb der nächsten vier Jahre aktualisieren. Dieses Instrument kann mit vertretbarem administrativen Aufwand einen allfälligen zukünftigen Handlungsbedarf aufzeigen.
Letzte Änderung 03.06.2019