Investitionsprüfung

In den vergangenen Jahrzehnten haben grenzüberschreitende Investitionen weltweit an Bedeutung gewonnen. Solche Investitionen sind für die wirtschaftliche Entwicklung und die internationale Vernetzung von Unternehmen ein zentraler Faktor. Gleichzeitig können sie in bestimmten Konstellationen Fragen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit aufwerfen, insbesondere im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten oder wenn ein Unternehmen eine für die gesamte Volkswirtschaft nicht verzichtbare Leistung erbringt, die nicht innert nützlicher Frist ersetzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» im Jahr 2020, gesetzliche Grundlagen für die Prüfung ausgewählter ausländischer Investitionen zu schaffen. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz (IPG)

Das Parlament hat das Investitionsprüfgesetz am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass die Übernahme eines inländischen Unternehmens durch einen ausländischen Investor die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet oder bedroht. Hierfür werden bestimmte Übernahmen einer Genehmigungspflicht unterstellt. Betroffen sind inländische Unternehmen, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind und durch ausländische staatlich kontrollierte Investoren übernommen werden.

Das Inkrafttreten des Investitionsprüfgesetzes ist derzeit für das Jahr 2027 vorgesehen.
 

Medienmitteilungen

15.12.2023

Investitionsprüfgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments. Der Fokus der Investitionsprüfung wird auf staatlich kontrollierte Investoren sowie auf inländische Unternehmen gelegt, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind.

10.05.2023

Investitionsprüfgesetz: Bundesrat beschliesst Ausarbeitung eines Entwurfs

Der Bundesrat hat am 10. Mai 2023 vom Vernehmlassungsergebnis zu einem Investitionsprüfgesetz Kenntnis genommen. Die Skepsis gegenüber der Vorlage ist breit, zumal sie die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort schwächt. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende 2023 eine Vorlage auszuarbeiten, die sich auf die für die Sicherheit kritischsten Investitionen beschränkt.

18.05.2022

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz eröffnet. Zuvor hatte das Parlament mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder entsprechende gesetzliche Grundlagen gefordert. Der Bundesrat spricht sich weiterhin gegen die Einführung einer Investitionsprüfung aus. Begründung: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

25.08.2021

Bundesrat legt die Eckwerte einer Schweizer Investitionskontrolle fest

Der Bundesrat hat am 25. August 2021 die Eckwerte einer Kontrolle von ausländischen Investitionen bestimmt. Die Vernehmlassungsvorlage dazu wird voraussichtlich Ende März 2022 vorliegen. Mit der Vorlage soll die Motion Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» (18.3021) umgesetzt werden. Der Bundesrat hat sich bisher gegen die Einführung einer Investitionskontrolle ausgesprochen: Gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

13.02.2019

Bundesrat spricht sich zur Zeit gegen Investitionskontrollen aus, aber für ein Monitoring

Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 den Bericht „Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen“ gutgeheissen. Dieser zeigt auf, dass die Einführung einer Investitionskontrolle derzeit keinen zusätzlichen Nutzen für die Schweiz böte. Hingegen würde eine Beschränkung des Kapitalflusses in die Schweiz die administrative Belastung erhöhen, Unsicherheit schüren und die Attraktivität des Standortes Schweiz schwächen. Der Bundesrat will aber ein Monitoring durchführen und den Bericht innerhalb der nächsten vier Jahre aktualisieren.

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Letzte Änderung 10.02.2026

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