In den vergangenen Jahren haben vermehrt auch Unternehmen aus aufstrebenden Schwellenländern im Ausland Investitionen getätigt, in gewissen Fällen mit einem industriepolitisch motivierten Hintergrund. Direktinvestitionen in die Schweiz weckten deshalb teilweise Befürchtungen, dass daraus ein Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit resultiert. Der Bundesrat hat sich im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» von Februar 2019 ausführlich mit diesen potentiellen Risiken befasst.
Mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» im März 2020 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Investitionen zu schaffen. Der Bundesrat ist derzeit daran, dieses Mandat umzusetzen. Am 18. Mai 2022 hat er die Vernehmlassung für ein Investitionsprüfgesetz eröffnet. Die Vernehmlassung endete am 9. September 2022. Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über diese Internetadresse.
Der Bundesrat hat am 10. Mai 2023 vom Vernehmlassungsergebnis zu einem Investitionsprüfgesetz Kenntnis genommen. Die Skepsis gegenüber der Vorlage ist breit, zumal sie die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort schwächt. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende 2023 eine Vorlage auszuarbeiten, die sich auf die für die Sicherheit kritischsten Investitionen beschränkt (Medienmitteilung).