In den vergangenen Jahren haben vermehrt auch Unternehmen aus aufstrebenden Schwellenländern im Ausland Investitionen getätigt, in gewissen Fällen mit einem industriepolitisch motivierten Hintergrund. Direktinvestitionen in die Schweiz weckten deshalb teilweise Befürchtungen, dass daraus ein Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how oder eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit resultiert. Der Bundesrat hat sich im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» von Februar 2019 ausführlich mit diesen potentiellen Risiken befasst.
Mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» im März 2020 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, gesetzliche Grundlagen für eine Prüfung von ausländischen Investitionen zu schaffen. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Der Fokus der Investitionsprüfung wird auf staatlich kontrollierte Investoren sowie auf inländische Unternehmen gelegt, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind.