Konformitätsbewertung
Damit Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen diese auf Konformität mit den einschlägigen technischen Vorschriften geprüft werden (Konformitätsbewertung). Die Konformität ist durch staatlich vorgeschriebene Verfahren nachzuweisen (Konformitätsbewertungsverfahren). Die Konformitätsbewertungen können durch den Hersteller selber (Herstellererklärung), z.B. bei gewissen Elektrogeräten, oder durch eine unabhängige Drittpartei (Konformitätsbewertungsstelle), z.B. bei gewissen Aufzügen, erfolgen. Einige Produkte dürfen hingegen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen staatlichen Behörde zugelassen worden sind, wie dies z.B. bei Arzneimitteln der Fall ist (Zulassung). Der Gesetzgeber entscheidet aufgrund des Gefährdungspotentials der Produkte, welches Verfahren zur Anwendung gelangen soll.
Akkreditierung
Mit der Akkreditierung wird die technische und wissenschaftliche Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen aufgrund bestimmter, international anerkannter Normen (Reihe EN 45000 sowie ISO 17000) überprüft und formell bestätigt. Die Akkreditierung trägt wesentlich zur Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der von diesen Stellen ausgestellten Konformitätsbescheinigungen bei und fördert die internationale Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Die Akkreditierung erfolgt in der Schweiz durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle.
Die Schweizerische Akkreditierungsstelle
Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) ist dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) administrativ unterstellt, entscheidet jedoch eigenständig und unabhängig über Akkreditierungsgeschäfte. So beschliesst sie gemäss der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (AkkBV) über die Erteilung oder die Verweigerung sowie die Suspendierung oder Entziehung der Akkreditierung. Die SAS arbeitet aktiv in internationalen Kooperationsforen wie der European Cooperation for Accreditation, dem International Accreditation Forum sowie der International Laboratory Accreditation Cooperation mit.