Konformitätsbewertung – Akkreditierung

Konformitätsbewertung

Damit Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen diese auf Konformität mit den einschlägigen technischen Vorschriften geprüft werden (Konformitätsbewertung). Die Konformität ist durch staatlich vorgeschriebene Verfahren nachzuweisen (Konformitätsbewertungsverfahren). Die Konformitätsbewertungen können durch den Hersteller selber (Herstellererklärung), z.B. bei gewissen Elektrogeräten, oder durch eine unabhängige Drittpartei (Konformitätsbewertungsstelle), z.B. bei gewissen Aufzügen, erfolgen. Einige Produkte dürfen hingegen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen staatlichen Behörde zugelassen worden sind, wie dies z.B. bei Arzneimitteln der Fall ist (Zulassung). Der Gesetzgeber entscheidet aufgrund des Gefährdungspotentials der Produkte, welches Verfahren zur Anwendung gelangen soll.

Akkreditierung

Mit der Akkreditierung wird die technische und wissenschaftliche Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen aufgrund bestimmter, international anerkannter Normen (Reihe EN 45000 sowie ISO 17000) überprüft und formell bestätigt. Die Akkreditierung trägt wesentlich zur Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der von diesen Stellen ausgestellten Konformitätsbescheinigungen bei und fördert die internationale Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Die Akkreditierung von Stellen, die Produkte prüfen oder deren Konformität bewerten oder gleichartige Tätigkeiten hinsichtlich Personen, Dienstleistungen oder Verfahren wahrnehmen, ist eine Behördenaufgabe. Die Akkreditierung erfolgt in der Schweiz durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle.

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) ist dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) administrativ unterstellt, entscheidet jedoch eigenständig und unabhängig über Akkreditierungsgeschäfte. So beschliesst sie gemäss der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (AkkBV) über die Erteilung oder die Verweigerung sowie die Suspendierung oder Entziehung der Akkreditierung. Die SAS arbeitet aktiv in internationalen Kooperationsforen wie der European Cooperation for Accreditation, dem International Accreditation Forum sowie der International Laboratory Accreditation Cooperation mit. 

Akkreditierungen sind in zahlreichen Bereichen möglich. Die SAS bietet nicht in allen Bereichen eine Akkreditierung an. Lehnt die SAS in einem bestimmten Bereich eine Akkreditierung ab, kann eine Bewilligung beantragt werden, um sich in diesem Bereich von einer ausländischen Akkreditierungsstelle akkreditieren zu lassen. Solche Akkreditierungen in der Schweiz durch ausländische Stellen müssen vom SECO vorgängig mittels Gesuch-Formular (DOCX, 74 kB, 18.07.2023) bewilligt werden.

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Letzte Änderung 18.07.2023

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