Staatsvertragliche Vereinbarungen (Mutual Recognition Agreements - MRA)

Damit Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie den technischen Vorschriften des Importstaates entsprechen und auf die Konformität mit diesen überprüft werden. Unterscheiden sich die technischen Vorschriften zweier Staaten, müssen für die beiden Absatzmärkte unterschiedliche Produktserien hergestellt werden. Werden die im Exportstaat durchgeführten Konformitätsbewertungen (Prüfung, Inspektion, Zertifizierung) nicht anerkannt, muss der Hersteller das Exportprodukt zudem im importierenden Staat überprüfen lassen (doppelte Konformitätsbewertung). Unterschiedliche technische Vorschriften oder die fehlende Anerkennung von Konformitätsbewertungen stellen eine Behinderung des grenzüberschreitenden Handels und somit ein technisches Handelshemmnis dar. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Englisch: Mutual Recognition Agreements – MRA) sind ein Instrument zur Beseitigung solcher technischen Handelshemmnisse.

Ziel und Inhalt der MRA

Das Ziel von MRA ist es, technische Handelshemmnisse abzubauen und einen möglichst ungehinderten Zugang zu ausländischen Märkten zu erreichen. Es werden zwei Formen von MRA unterschieden: Sogenannte „traditionelle“ und „erweiterte“ Abkommen über die gegenseitige Anerkennung.

Traditionelle Abkommen über die gegenseitige Anerkennung

Im Rahmen von traditionellen MRA kann sich ein Importstaat zur Anerkennung der im Exportstaat durchgeführten Konformitätsbewertungen verpflichten, wenn das Produkt in Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften des Importlandes hergestellt und die Konformitätsprüfung von einer durch das Abkommen anerkannten Konformitätsbewertungsstelle des Exportstaates durchgeführt worden ist (Vermeidung doppelter Konformitätsbewertungen). Das Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada verfolgt diesen Ansatz.

Erweiterte Abkommen über die gegenseitige Anerkennung

Sind die technischen Vorschriften zweier Vertragsstaaten in gewissen Produktsektoren harmonisiert, können diese im Abkommen als gleichwertig anerkannt werden. In diesem Fall ist für den Marktzutritt für diese beiden Staaten nur eine Konformitätsbewertung erforderlich, welche basierend auf den technischen Vorschriften des Exportstaates von einer durch das Abkommen anerkannten Konformitätsbewertungsstelle des Exportstaates ausgestellt werden kann. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie das Abkommen zwischen der Schweiz und den EWR/EFTA-Staaten verfolgen diesen vertieften Ansatz.

 

 

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind ein handelspolitisch bedeutsames und im Rahmen der WTO anerkanntes Instrument zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse.

Liste der Kontaktpersonen

Bei Fragen zu MRA im Allgemeinen oder zu einzelnen Produktebereichen im Speziellen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktpersonen.  

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Letzte Änderung 06.01.2023

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