MRA Schweiz - UK

Die Schweiz unterhält zwei MRAs mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (UK). Eines, das auf harmonisierten Rechtsgrundlagen basiert und eines, das die Rechtsgrundlagen des Vertragspartners berücksichtigt.

MRA für 3 Sektoren - integriert im Handelsabkommen

Das MRA zwischen der Schweiz und dem UK, welches auf harmonisierten Grundlagen basiert, ist im «Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland» (CH-UK Handelsabkommen) enthalten (Art. 1 Bst. d i.V.m Art. 2 Bst. b und Anhang 3).

Es deckt drei Produktbereiche ab: Kraftfahrzeuge, Gute Laborpraxis (GLP) und Inspektion der guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel und Zertifizierung der Chargen. Diese drei vom MRA Schweiz-EU abgedeckten Produktebereiche konnten ins Handelsabkommen mit dem UK inkorporiert werden, da die den technischen Vorschriften zugrundeliegenden Standards im Rahmen von internationalen Organisationen erarbeitet wurden, bei denen sowohl die Schweiz als auch das UK Mitglied sind. Es sind dies die UN Economic Commission for Europe für Kraftfahrzeuge, die OECD Principles for Good Laboratory Practices für Gute Laborpraxis sowie das Pharmaceutical Inspection Cooperation Scheme (PIC/S) für die Inspektion der guten Herstellungspraxis (GMP). In diesen drei Produktebereichen bildet das Abkommen die Rechte und Pflichten gemäss dem MRA Schweiz-EU nach; diese Produktebereiche funktionieren im Verhältnis zum Vereinigten Königreich auf die gleiche Weise wie im Verhältnis zur EU.

Ambitioniertes traditionelles MRA für 5 weitere Sektoren

Das zweite MRA zwischen der Schweiz und dem UK ist ein eigenständiges Abkommen, auch atMRA genannt. Dieses atMRA erfasst die fünf Produktsektoren, in welchen ein schweizerisches Konformitätskennzeichenzeichen existiert: Druckgeräte, Telekommunikationsgeräte, Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Messinstrumente und Lärmemissionen von im Freien genutzten Geräten.

Bei diesem atMRA handelt es sich um ein traditionelles MRA. Im Gegensatz zum oben erwähnten MRA basiert es nicht auf gleichwertigen Rechtsvorschriften: Das heisst, unter dem atMRA prüfen die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen (KBS) Produkte, die für den britischen Markt bestimmt sind, gemäss den Vorschriften des UK. Umgekehrt prüfen die britischen KBS Produkte, die für den Schweizer Markt bestimmt sind, nach Schweizer Recht. Gleichzeitig ist es auch ambitionierter als ein «übliches» traditionelles MRA. So gehen insbesondere die Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowohl im regulatorischen Bereich wie auch im Bereich der Marktüberwachung weiter als in anderen traditionellen MRAs. Das war nur möglich, weil die Schweiz und das UK de facto heute gleichwertiges Recht haben. Das führt darüber hinaus zu günstigeren Herstellungsprozessen und erleichtert die Konformitätsbewertung, da das Wissen über die anwendbaren Vorschriften schon vorhanden ist und nicht wie sonst üblich aufwändigen erworben werden muss.

Um diesen Wissensvorteil weiterhin zu gewährleisten, werden die zuständigen Behörden bei künftigen Rechtsänderungen allfällige Unterschiede in den Rechtsvorschriften gemeinsam identifizieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wenn Sie diese Liste der Unterschiede einsehen möchten, können Sie sich gerne unter der E-Mailadresse tbt@seco.admin.ch danach erkundigen.

Anhang 1 des Abkommens (produktspezifische Bestimmungen [Kapitel])

Die einzelnen sektoriellen Kapitel des Anhangs 1 sind systematisch in fünf Abschnitte gegliedert. Sie listen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Schweiz und des UK in den entsprechenden Produktbereichen auf und präzisieren so den Geltungsbereich des Abkommens. 

Liste der anerkannten Konformitätsbewertungsstellen

Konformitätsbewertungsstellen, die von der Schweiz notifiziert und vom UK anerkannt wurden, sind auf dieser Liste (PDF, 133 kB, 02.11.2023) aufgeführt.

Regelung für weitere Produktsektoren

Die 13 restlichen vom MRA Schweiz-EU abgedeckten Produktebereiche konnten aufgrund der nicht gesicherten Gleichwertigkeit der Rechtsgrundalgen und aufgrund fehlendem Schweizer Konformitätskennzeichen nicht in ein MRA überführt werden.

Für neun dieser Sektoren gelten vorläufig noch sog. «einseitige Massnahmen» (siehe Dokument «Anerkennung von Konformitätsbewertungen»). Dabei anerkennt die Schweiz einseitig Prüfberichte und Konformitätsbescheinigungen von britischen KBS, wenn diese unter dem MRA Schweiz-EU am 31. Dezember 2020 anerkannt waren und bis zu diesem Datum nach den Rechtsvorschriften tätig war, die als gleichwertig zu den schweizerischen Anforderungen anerkannt wurden. Das UK hat vergleichbare Massnahmen ergriffen.

Nordirland hingegen nimmt gemäss dem Protokoll zu Irland und Nordirland weiterhin am Binnenmarkt der EU teil. Deshalb findet auch das MRA Schweiz-EU auf Nordirland weiterhin Anwendung.

Detailliertere Informationen zum EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit) finden Sie hier.

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Letzte Änderung 15.06.2023

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