Das Biologiewaffenübereinkommen (BWÜ)

Das Biologiewaffenübereinkommen (BWÜ) ist ein völkerrechtlich verbindlicher Abrüstungs- und Nonproliferationsvertrag, dessen Ziel die weltweite Ächtung biologischer Waffen ist.

Was sind biologische Waffen?

Unter den Begriff biologische Waffen fallen bakteriologische und Toxinwaffen, welche sich mikrobiologischer und anderer biologischer Toxine und Agenzien für feindselige Zwecke oder einen bewaffneten Konflikt bedienen. Biologische Waffen gelten als Massenvernichtungswaffen und sind durch das BWÜ völkerrechtlich geächtet.

Zielsetzung

Das Übereinkommen verbietet die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von biologischen Waffen und verpflichtet die Mitglieder, allfällige Bestände zu vernichten oder einer friedlichen Nutzung zuzuführen.

Grundlagen

Das BWÜ trat am 1975 in Kraft und zählt unterdessen 183 Mitgliedstaaten. Es verbietet die Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen und verlangt die Vernichtung allfälliger bestehender Bestände solcher Waffen. Das im BWÜ implizite Verbot des Einsatzes biologischer Waffen ist bereits im Genfer Protokoll von 1925 völkerrechtlich verbindlich verankert.

Das BWÜ kennt kein verbindliches Verifikationssystem. Die Vertragsstaaten haben sich stattdessen auf rechtlich nicht verbindliche vertrauensbildende Massnahmen (Confidence- building Measures, CBMs) geeinigt, die eine alljährliche Berichterstattungspflicht u.a. zu relevanten Forschungseinrichtungen, Laboratorien, Gesetzgebung und Anlagen zur Impfstoffproduktion für den Menschen vorsehen. Bis anhin ist der Versuch gescheitert, ein Zusatzprotokoll über ein Verifikationsregime auszuhandeln. Die Australiengruppe, deren 42 Teilnehmerstaaten zugleich BWÜ-Vertragsstaaten sind, unterstützt die Umsetzung der BWÜ-Nichtverbreitungsverpflichtung durch international harmonisierte Exportkontrollen.

Die Mitgliedstaaten des BWÜ treffen sich jährlich zu einem Experten- und einem Staatentreffen. Alle fünf Jahre (zuletzt 2016) findet das Staatentreffen in Form einer Überprüfungskonferenz statt. Das BWÜ und dessen Vertragsstaaten werden bei der Umsetzung des Übereinkommens und insbesondere der CBMs von der Implementation Support Unit (ISU) unterstützt. Die ISU ist bei der Abrüstungsabteilung der Vereinten Nationen in Genf angesiedelt und publiziert einen jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten.

BWÜ Vertragsstaaten
 

Karte BWÜ_klein

Eckdaten BWÜ

  • In Kraft seit: 1975
  • Auf nationaler Ebene in Kraft seit: 1975
  • Anzahl Vertragsstaaten: 183

Letzte Änderung 17.04.2024

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