Die Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) ist ein Zusammenschluss von Staaten mit dem Ziel, durch international abgestimmte Exportkontrollen die Weiterverbreitung von Kernwaffen zu unterbinden.
Was sind Kernwaffen?
Kernwaffen sind nukleare Sprengkörper, deren verheerende Wirkung auf Mensch und Umwelt auf der gewaltigen Energie beruht, die bei einer Kernspaltung bzw. Kernfusion in Form von Hitze, Druck und Strahlung freigesetzt wird. Kernwaffen gelten als Massenvernichtungswaffen, deren Verbreitung durch den NPT reguliert wird.
Zielsetzung
Die NSG wurde 1974 mit dem Ziel gegründet, den Bestimmungen des Vertrags über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen (NPT) zur Durchsetzung zu verhelfen. Hintergrund war ein Kernwaffentest, der im selben Jahr aufzeigte, dass für friedliche Zwecke weitergegebene Nukleartechnologie einem Staat ausserhalb des NPT zu Kernwaffen verhelfen kann.
Grundlagen
Die NSG ist keine auf einem rechtlich bindenden Staatsvertrag abgestützte internationale Organisation, sondern ein für die Teilnehmerstaaten politisch verbindliches Exportkontrollregime, dessen Beschlüsse nach dem Konsensprinzip gefasst werden. Parallel zur NSG besteht das Zangger Komitee, welches 1971 vom Schweizer Claude Zangger gegründet wurde, und sich ebenfalls Exportkontrollen im Nuklearbereich widmet.
Die durch die NSG koordinierten Exportkontrollmassnahmen sind in zwei separaten Richtliniendokumenten (Guidelines) festgehalten, denen jeweils die Listen der eigentlichen Nukleargüter (NSG Part 1) und der im Nuklearbereich einsetzbaren Dual-Use Güter (NSG Part 2) angehängt sind. Die Kontrolllisten werden regelmässig überprüft und angepasst, um ihre fortgesetzte Wirksamkeit sicherzustellen.
Für die eigentlichen Nukleargüter, wie etwa Ausrüstungen für Kernreaktoren und Urananreicherungsanlagen, gelten besonders strenge Ausfuhrregeln: Diese dürfen ausschliesslich an Staaten geliefert werden, deren Nuklearanlagen vollständig den Sicherungsmassnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) unterstellt sind. Dual-Use Güter sollen dann nicht geliefert werden, wenn diese einen Beitrag zur Herstellung von Kernwaffen leisten könnten, oder wenn sie in einem von der IAEO nicht kontrollierten Kernbrennstoffkreislauf eingesetzt würden.
Letzte Änderung 19.04.2024