Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT)

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen – auch Atomwaffen-sperrvertrag oder, aufgrund des englischen Kurztitels Non-Proliferation Treaty, schlicht NPT – ist ein völkerrechtlich verbindlicher Abrüstungs- und Nonprolife-rationsvertrag. Sein Ziel ist die Verhinderung der Verbreitung und schliesslich die Abschaffung von Kernwaffen bei gleichzeitiger Sicherstellung der friedlichen Nutzung von Kernenergie.

Was sind Kernwaffen?

Kernwaffen sind nukleare Sprengkörper, deren verheerende Wirkung auf Mensch und Umwelt auf der gewaltigen Energie beruht, die bei einer Kernspaltung bzw. Kernfusion in Form von Hitze, Druck und Strahlung freigesetzt wird. Kernwaffen gelten als Massenvernichtungswaffen, deren Verbreitung durch den NPT reguliert wird.

Zielsetzung

Der NPT und seine drei Pfeiler widerspiegeln das Bekenntnis der Staatengemeinschaft, das Risiko eines Atomkriegs zu reduzieren und längerfristig ganz auszuschliessen. Zu diesem Zweck wird weiteren Staaten der Zugang zu Kernwaffen verwehrt (Nichtverbreitung), sollen bestehende Arsenale schliesslich eliminiert (Abrüstung) und soll das Recht auf die friedliche Nutzung von Kernenergie garantiert werden (friedliche Nutzung).

Grundlagen

Innerhalb des NPT wird zwischen Kernwaffenstaaten und Nichtkernwaffenstaaten unterschieden, wobei es sich bei ersteren um diejenigen handelt, die vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe zur Explosion gebracht hatten. Aufgrund dieser Definition sind die fünf NPT-Kernwaffenstaaten – China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten – identisch mit den ständigen Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrats.

Der NPT basiert auf einem Ausgleich zwischen den beiden Staatengruppen. Nichtkernwaffenstaaten verpflichten sich, auf Kernwaffen zu verzichten und Sicherungsmassnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zuzulassen. Im Gegenzug erklären sich alle Staaten bereit, Verhandlungen über die vollständige nukleare Abrüstung zu führen. Des Weiteren garantiert der NPT das Recht auf die friedliche Nutzung von Kernenergie und die entsprechende Zusammenarbeit.

Bezüglich Nichtverbreitung hat der NPT dazu beigetragen, dass nebst den fünf NPT-Kernwaffenstaaten nur vier weitere Staaten – Indien, Israel, Nordkorea und Pakistan – über solche Massenvernichtungswaffen verfügen. Nebst IAEO-Sicherungsmassnahmen setzen international harmonisierte Exportkontrollen, wie sie die Gruppe der Nuklearlieferländer (NSG) begründet, die NPT-Nichtverbreitungsverpflichtungen um, ohne jedoch den Zugang zu nuklearen Gütern für die friedliche Nutzung von Kernenergie zu verhindern.

Das Ziel der vollständigen nuklearen Abrüstung konnte der NPT bislang hingegen nicht erreichen. Kernwaffen werden durch den NPT nicht völkerrechtlich verboten. Ein Kernwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW), welcher eine Ächtung von Kernwaffen und damit verbundener Aktivitäten vorsieht, ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Schweiz hat den TPNW bisher nicht unterzeichnet.

NPT Vertragsstaaten

Eckdaten NPT

  • In Kraft seit: 1970
  • In Kraft auf nationaler Ebene seit: 1977
  • Vertragsstaaten: 190
     

Letzte Änderung 17.04.2024

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