Die Vereinbarung von Wassenaar (WA)

Die Vereinbarung von Wassenaar (Wassenaar Arrangement, WA) ist ein Zu-sammenschluss von Staaten mit dem Ziel, die destabilisierende Anhäufung konventioneller Waffen sowie dazu beitragender Dual-Use Güter zu verhindern.

Was sind Dual-Use Güter?

Dual-Use bedeutet, dass die entsprechenden Güter sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Der Begriff Güter umfasst Waren, Technologien und Software. Dual-Use Güter werden im Anhang 2 Güterkontrollverordnung gelistet.

Was sind Rüstungsgüter?

In der Schweiz wird bei der Umsetzung der Liste von Rüstungsgütern des WA zwischen Kriegsmaterial gemäss Kriegsmaterialgesetz und besonderen militärischen Gütern gemäss Güterkontrollgesetz unterschieden.

Kriegsmaterial

Als Kriegsmaterial gelten Waffen, Waffensysteme, Munition, militärische Sprengmittel sowie Ausrüstungsgegenstände, die spezifisch für den Kampfeinsatz oder für die Gefechtsführung konzipiert oder abgeändert worden sind und die in der Regel für zivile Zwecke nicht verwendet werden. Das gilt auch für Einzelteile und Baugruppen, sofern erkennbar ist, dass diese Teile in derselben Ausführung nicht auch für zivile Zwecke verwendbar sind. Kriegsmaterial wird in Anhang 1 Kriegsmaterialverordnung gelistet.

Besondere militärische Güter

Als besondere militärische Güter bezeichnet man solche, die für militärische Zwecke konzipiert oder abgeändert worden sind, die aber weder Waffen, Munition, Sprengmittel noch sonstige Kampf- oder Gefechtsführungsmittel sind, sowie militärische Trainingsflugzeuge mit Aufhängepunkten. Besondere militärische Güter werden in Anhang 3 Güterkontrollverordnung gelistet.

Zielsetzung

Ziel des 1996 aus dem Koordinationsausschuss für multilaterale Ausfuhrkontrollen (Coordinating Committee on Multilateral Export Controls, CoCom) des Kalten Kriegs hervorgegangenen WA ist es, einen Beitrag zur regionalen und internationalen Sicherheit und Stabilität zu leisten. Zu diesem Zweck sollen Transparenz und verantwortungsvolles Handeln beim Export von konventionellen Rüstungsgütern und Dual-Use Gütern gefördert und so destabilisierende Anhäufungen konventioneller Waffen verhindert werden.

Grundlagen

Das WA ist keine auf einem rechtlich bindenden Staatsvertrag abgestützte internationale Organisation, sondern ein für die Teilnehmerstaaten politisch verbindliches Exportkontrollregime, dessen Beschlüsse nach dem Konsensprinzip gefasst werden. Die Teilnehmerstaaten des WA haben sich darauf geeinigt, ihre nationalen Ausfuhrkontrollen zu koordinieren, einheitliche Grundsätze bei der Beurteilung von Güterexporten einzuhalten und Informationen dazu auszutauschen. Die politischen Absprachen der Teilnehmerstaaten werden in den Grundlagendokumenten festgehalten. Diese enthalten in der Beilage eine Liste von Dual-Use Gütern (List of Dual-Use Goods) sowie eine Liste von Rüstungsgütern (Munitions List), welche in jährlichen Verhandlungen geprüft und angepasst werden, um ihre fortgesetzte Aktualität sicherzustellen.

WA Teilnehmerstaaten

Karte WA_klein

Eckdaten WA

  • Gründung:1996
  • Teilnahme Schweiz seit: 1996
  • Anzahl Teilnehmerstaaten: 42
     

Letzte Änderung 19.04.2024

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/exportkontrolle_industriegueter/exportkontrollregime/die-vereinbarung-von-wassenaar--wa-.html