Der Bundesrat hat am 1. November 2006 Zwangsmassnahmen betreffend Libanon beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 1701 (2006) des UNO-Sicherheitsrates um.
In Resolution 1701 (2006) erachtet der Sicherheitsrat die Entwaffnung aller Milizen im Libanon als zentrale Voraussetzung für eine langfristige Waffenruhe zwischen Israel und Libanon. Entsprechend richten sich die Sanktionen in ihrer Zielsetzung nicht gegen Libanon als Staat, sondern gegen bewaffnete Milizen wie die Hisbollah.