Massnahmen gegenüber Burundi

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber Burundi beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Massnahmen basieren auf den Sanktionen der Europäischen Union vom 1. Oktober 2015.

Die Massnahmen wurden aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen, den gewaltsamen Auseinandersetzungen und den politischen Problemen in Burundi seit dem Frühling 2015 erlassen.

 

Die Verordnung vom 4. Dezember 2015 über Massnahmen gegenüber Burundi (SR 946.231.121.8) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

 

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
 

Letzte Änderung 04.11.2022

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