Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber Burundi beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Massnahmen basieren auf den Sanktionen der Europäischen Union vom 1. Oktober 2015.
Die Massnahmen wurden aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen, den gewaltsamen Auseinandersetzungen und den politischen Problemen in Burundi seit dem Frühling 2015 erlassen.