Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Guinea beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union (EU) am 27. Oktober 2009 gegen Guinea verhängt hatte.
Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 die bestehende Verordnung einer Totalrevision unterzogen und damit die zusätzlichen Sanktionsmassnahmen der EU vom 22. Dezember 2009 übernommen. Das Embargo auf Waffen und Güter, die zur internen Repression verwendet werden können, wurde infolge der verbesserten politischen Lage in Guinea per 1. Dezember 2014 aufgehoben.
Die Massnahmen wurden aufgrund der blutigen Niederschlagung einer Kundgebung der Opposition durch die guineische Armee im Stadion von Conakry am 28. September 2009 erlassen.