Die Rolle des Staates

CSR muss in erster Linie von den Unternehmen selbst umgesetzt werden. Der Bund spielt jedoch eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Rahmenbedingungen und der Erarbeitung von Standards sowie bei der Förderung der CSR. Eine weitere wichtige Rolle kommt der internationalen Staatengemeinschaft einschliesslich der Schweiz bei der Unterstützung von Partnerstaaten ohne ausgebauten bzw. lückenhaft funktionierenden gesetzlichen Rahmen zu. Zur Förderung der CSR setzt der Bund eine Kombination aus rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen (z.B. Empfehlungen) und nötigenfalls ergänzenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. öffentliches Beschaffungswesen) ein (sog. "smart mix"). Der Bund legt Wert darauf, dass die CSR in erster Linie im Dialog mit Unternehmen und weiteren Anspruchsgruppen gefördert wird.

Der erste Nachhaltigkeitsbericht zur Vorbildfunktion der Bundesverwaltung für das Jahr 2021 zeigt entlang von acht Themen, welche Ambitionen sich die Bundesverwaltung gesetzt hat, welche Aktivitäten sie bereits umsetzt und wie sie ihren Fortschritt misst. Die acht Themen decken diejenigen Handlungsfelder ab, die aus Sicht von internen und externen Akteuren besonders wichtig sind und bei denen das Handeln der Bundesverwaltung die grössten Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung zeigt.

Letzte Änderung 19.01.2023

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