Trotz der zunehmenden Komplexität der Verhandlungen und der Mitgliedschaft mit unterschiedlichen Interessen, gelingt es regelmässig, anlässlich der alle zwei Jahre stattfindenden Ministerkonferenzen, neue Beschlüsse zu fassen. Unter den jüngsten Abkommen befinden sich nebst den plurilateralen Abkommen (Abkommen mit einem Teil der WTO-Mitglieder) auch solche, die im Rahmen der Doha-Runde geführt wurden.
Im Verlauf der Doha Runde wurden bisher drei wichtige Zwischenergebnisse erzielt. An der neunten Ministerkonferenz in Bali (3. – 7. Dezember 2013) konnten die WTO-Mitglieder die Verhandlungen zum Abkommen über Handelserleichterungen (Agreement on Trade Facilitation, ATF) abschliessen. Damit ist es den WTO-Mitgliedern seit der Gründung der WTO im Jahre 1995 erstmals gelungen, sich auf den Inhalt eines neuen multilateralen Abkommens zu einigen. Dieses klärt und verbessert relevante Bestimmungen im Bereich der Zollverfahren und führt zu mehr Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit.
Der zweite Meilenstein wurde an der darauffolgenden Ministerkonferenz in Nairobi (15. –19. Dezember 2015) durch einen Entscheid zum definitiven Verbot von Exportsubventionen gelegt. Dieser wichtige Agrarbeschluss mit direkten Auswirkungen auf die Schweiz betrifft die Stärkung des Exportwettbewerbs indem Exportsubventionen endgültig verboten und die Subventionsmöglichkeiten bei anderen Exportstützungsmassnahmen in den Bereichen der Exportfinanzierung, exportierender Staatshandelsunternehmen und internationaler Nahrungsmittelhilfe weiter eingeschränkt werden. Zudem wurden zur Überwachung der Implementierung dieser Bestimmungen zusätzliche Transparenzvorschriften verbindlich festgelegt.
Der dritte Meilenstein ist das Abkommen über Fischereisubventionen, ein Ergebnis der zwölften Ministerkonferenz in Genf (12. – 17. Juni 2022) und ein wichtiger Schritt in der Erfüllung des UN Nachhaltigkeitsziels 14.6. Ab Inkrafttreten des Abkommens sind die schädlichsten Subventionen für die Hochseefischerei – wie Subventionen für illegale, ungemeldete oder unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) und Subventionen für die Fischerei in bereits überfischten Beständen – verboten. Subventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, waren und bleiben Gegenstand der Verhandlungen. Die Vereinbarung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Schweiz. Die Schweiz hat sich aber für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen eingesetzt und hat innerstaatliche Regelungen DE FR IT EN, die über die Anforderungen des Abkommens hinausgehen.
Mit dem Informationstechnologie Abkommen (ITA, Information Technology Agreement) werden die Zölle auf Informationstechnologie Produkte (IT-Produkte) abgeschafft. Das ursprüngliche ITA wurde am 13. Dezember 1996 an der ersten WTO-Ministerkonferenz von 29 Mitgliedern mitunterzeichnet, darunter auch von der Schweiz. Im Jahr 2015 ist die Teilnehmerzahl am Abkommen auf 82 angestiegen und das Abkommen deckt heute 97% des Warenhandels ab. Von den Zollreduktionen profitieren nicht nur die teilnehmenden Staaten sondern die ganze WTO-Mitgliedschaft (Prinzip der Meistbegünstigung, MFN).
Um dem technologischen Fortschritt Rechnung zu tragen, lancierten im Juni 2012 die Schweiz mit 32 weiteren teilnehmenden Mitgliedern die Verhandlungen zur Erweiterung der Produkteabdeckung des ITA.
An der 10. WTO-Ministerkonferenz schlossen 53 Mitglieder am 16. Dezember 2015 diese Verhandlungen ab und verabschiedeten eine Liste mit 200 IT-Produkten mit den zugehörigen Zoll-Abbauplänen. Dieses Abkommen deckt ein Handelsvolumen von 1,3 Billionen US-Dollar ab, was rund 10 % des weltweiten Warenhandels entspricht. Bei den Produkten handelt es sich beispielsweise um berührungsempfindliche Bildschirme, Navigationssysteme (GPS), medizinische Geräte (bspw. Herzschrittmacher), Telekommunikationsgeräte (Telekommunikationssatelliten) sowie chemische und physikalische Analyseinstrumente. Die Erweiterung des Informationstechnologie Abkommens ist das erste Zollreduzierungsabkommen seit 18 Jahren, welches in der WTO abgeschlossen wurde. Die Ministererklärung dazu ist in Englisch nachstehend zu finden.
Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben finanziert der Staat regelmässig Güter und Dienstleistungen aus öffentlichen Geldern. Diese Ausgaben fallen unter das öffentliche Beschaffungswesen. Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sichert den gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten im Ausland und fördert die Transparenz. Das grundlegende Ziel des GPA ist die gegenseitige Öffnung des Marktes für öffentliche Beschaffungen.
Das GPA ist ein plurilaterales Abkommen mit Präferenzbehandlung. Dies bedeutet, dass nicht alle WTO-Mitglieder das Abkommen unterzeichnet haben und nur teilnehmende Mitglieder von den Präferenzen profitieren (im Gegensatz zu anderen plurilateralen Abkommen, von welchen die Gesamtheit der WTO-Mitglieder vom verbesserten Marktzugang profitiert). Aktuell sind 21 Vertragsparteien (einschließlich der Schweiz) beteiligt, die sich aus 48 WTO-Mitgliedern zusammensetzen. Eine Vertragspartei davon reprässentiert 27 EU-Mitgliedstaaten. Andere Mitglieder, darunter China, Brasilien und Russland, befinden sich im Beitrittsprozess zum Abkommen.
Das zunächst am 15. April 1994 in Marrakesch verabschiedete GPA fand gleichzeitig mit der Gründung der WTO Eingang in das WTO-Regelwerk. Es wurde 2012 revidiert und trat am 6. April 2014 für diejenigen Parteien in Kraft, die das Abkommen ratifiziert haben. Für die Schweiz trat das revidierte GPA am 1. Januar 2021 in Kraft, parallel zur revidierten Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Das revidierte GPA erweitert den Umfang des Marktzugangs für die Vertragsparteien gestützt auf das Prinzip der Gegenseitigkeit. Gemäss Schätzungen des WTO-Sekretariats lässt sich der mit dem revidierten GPA zusätzlich entstehende Marktzugang mit einem Wert von 80 bis 100 Milliarden US-Dollar jährlich beziffern. Das revidierte GPA soll auch die internationale Transparenz und Governance bei den öffentlichen Beschaffungen verbessern. Es stärkt den Kampf gegen missbräuchliche Praktiken, insbesondere zur Korruptionsbekämpfung und zur Verhinderung von Interessenkonflikten; gleichzeitig trägt es dem technologischen Wandel Rechnung und sieht ausserdem die Möglichkeit zur Umsetzung von Umweltzielen vor. Wie bereits das GPA von 1994 stützt sich auch das revidierte Übereinkommen unverändert auf die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Inländerbehandlung.
Revidiertes WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen DE FR IT
Letzte Änderung 15.03.2023