Die Schweiz hat zusammen mit Costa Rica, Island und Neuseeland das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) am 15. November 2024 unterzeichnet. ACCTS ist ein neuartiges, offenes plurilaterales Abkommen, dessen rechtsverbindliche handelspolitische Disziplinen umweltpolitische Zielsetzungen umsetzen. Die regelmässige Überprüfung der enthaltenen Disziplinen macht ACCTS zu einem lebendigen Abkommen, welches neue Themen aufnehmen und sich an künftige technologische Entwicklungen und umweltpolitische Herausforderungen anpassen kann. Das Abkommen wird den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet.
Umweltgüter und Umweltdienstleistungen
Mit der Unterzeichnung von ACCTS verpflichten sich die Vertragsparteien zur Zollbefreiung von insgesamt 360 Umweltgütern. Die Liste der Umweltgüter umfasst Technologien im Bereich des Umweltschutzes, der erneuerbaren Energien und der Kreislaufwirtschaft sowie der Energieeffizienz. ACCTS enthält des Weiteren auch eine Liste von 114 Umwelt- und umweltbezogenen Dienstleistungen, die gestützt auf eine neue Definition alle einen substanziellen Beitrag zur Erfüllung der im Abkommen vermerkten Umweltzielen leisten. Durch ACCTS verpflichten sich die Vertragsparteien, auf diskriminierende Massnahmen oder Massnahmen, die den Marktzugang für Umweltdienstleistungen beeinträchtigen könnten, zu verzichten. Die Handelsliberalisierung und die erhöhte Rechtssicherheit stärken die internationalen Wertschöpfungsketten für umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen und alle daran beteiligten Sektoren in der Schweiz.
Subventionen für fossile Energien
Als erstes internationales Abkommen liefert ACCTS eine klare Definition für schädliche Subventionen zugunsten fossiler Energien (FFS). Durch ACCTS werden besonders umweltschädliche FFS, wie Subventionen für Kohle und Subventionen für die Produktion von Öl und Gas, verboten. Die Einführung neuer FFS wird zudem grundsätzlich untersagt, während bestehende, nicht verbotene FFS weitergeführt, jedoch nicht ausgeweitet werden können. Die in ACCTS vorgesehenen Regeln beschränken schädliche Marktverzerrungen, welche kohlenstoffintensive Technologien auf Kosten der klimapolitischen Zielsetzung begünstigen.
Freiwillige Umweltkennzeichen
Das Kapitel über freiwillige Umweltkennzeichen enthält 13 unverbindliche Leitlinien zur Stärkung der Qualität und Vergleichbarkeit von freiwilligen Umweltkennzeichen für Güter und Dienstleistungen. Das Kapitel hilft negative Auswirkungen von freiwilligen Umweltkennzeichen, wie Greenwashing und ungerechtfertigter Diskriminierungen, zu vermeiden. Umweltkennzeichen stärken Marktmechanismen zugunsten der Umwelt, indem Verbraucher besser informierte Kaufentscheide fällen und anbietende Unternehmen den ökologischen Mehrwert ihrer Produkte ausloben können.
WTO-Konformität und Verbindlichkeit
Obwohl es sich bei ACCTS um ein Abkommen handelt, welches ausserhalb der Welthandelsorganisation besteht, wurde es im Einklang mit dessen Regeln ausgearbeitet. Entsprechend wird der Handel mit Umweltgütern und -dienstleistungen im Sinne des Prinzips der Meistbegünstigung gegenüber allen WTO-Mitgliedern liberalisiert. Zurzeit hat ACCTS vier Parteien: Costa Rica, Island, Neuseeland und die Schweiz. Das Abkommen soll jedoch durch den Beitritt weiterer WTO-Mitglieder an Bedeutung gewinnen. Bestimmungen zu technischer Kooperation unterstützen die Ausweitung des Abkommens. Zudem ist für zukünftige Parteien die zeitlich begrenzte Möglichkeit einer stufenweisen Aufhebung der Einfuhrzölle vorgesehen. Der Modellcharakter des Abkommens trägt insgesamt zur Stärkung und Weiterentwicklung des regelbasierten internationalen Handelssystem bei. ACCTS enthält zudem auch ein Streitbeilegungskapitel, welches den Vertragsparteien, beruhend auf Konsultationen und einem Schiedsverfahren, erlauben soll, allfällige Differenzen zu klären und beizulegen.