Der Bundesrat hat entschieden, die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus per 17. Juli 2023, in Kraft zu setzen.
- Gesuche für neue Projekte entsprechend der angepassten Fördermöglichkeiten (70 statt 50 Prozent) können beim SECO eingereicht werden.
- Änderungsanträge für bereits laufende Projekte können ab sofort eingereicht werden. Die diesbezüglichen Anforderungen werden im Merkblatt "Recovery Programm" detailliert beschrieben.
