Finanzhilfegesuch

Der Bundesrat hat entschieden, die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus per 17. Juli 2023, in Kraft zu setzen.

  • Gesuche für neue Projekte entsprechend der angepassten Fördermöglichkeiten (70 statt 50 Prozent) können beim SECO eingereicht werden.
  • Änderungsanträge für bereits laufende Projekte können ab sofort eingereicht werden. Die diesbezüglichen Anforderungen werden im Merkblatt "Recovery Programm" detailliert beschrieben.

Das vorliegende Formular wird nur mit rechtsgültiger Unterschrift akzeptiert. Wir bitten Sie, das Formular von Hand zu unterschreiben und es per Post an folgende Adresse zu senden:

SECO Tourismuspolitik
Holzikofenweg 36
3003 Bern

Als Hilfestellung zur Einreichung eines Finanzhilfegesuchs wurden Innotour Merkblätter zu den Kosten und der Finanzierung zusammen mit einem Exemplarischen Beispiel einer Kosten- und Finanzierungsdarstellung erstellt. 

Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und Dimensionen der geförderten Projekte verzichtet das SECO aber darauf, fixe Vorgaben im Sinne eines Templates zu machen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 06.06.2024

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Standortfoerderung/Tourismuspolitik/Innotour/Finanzhilfegesuch.html