Finanzhilfegesuch

Der Bundesrat hat entschieden, die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus per 17. Juli 2023, in Kraft zu setzen.

  • Gesuche für neue Projekte entsprechend der angepassten Fördermöglichkeiten (70 statt 50 Prozent) können beim SECO eingereicht werden.
  • Änderungsanträge für bereits laufende Projekte können ab sofort eingereicht werden. Die diesbezüglichen Anforderungen werden im Merkblatt "Recovery Programm" detailliert beschrieben.

Als Hilfestellung zur Einreichung eines Finanzhilfegesuches wurde von Innotour eine Schritt für Schritt Einleitung sowie die entsprechenden Merkblätter zu den Kosten und der Finanzierung zusammen mit einem exemplarischen Beispiel einer Kosten- und Finanzierungsdarstellung erstellt. 

Alles beginnt mit einer Projektidee


  • Eine Projektidee entsteht: Eine Projektskizze und ein Budgetbeschrieb werden vorbereitet.
  • Ist Ihr Projekt etwas für Innotour? Prüfen Sie die Voraussetzungen.
  • Hier finden Sie eine Übersicht der von Innotour geförderten Projekte

Wir helfen bei Bedarf...


Das Projekt (Projektbeschrieb & Budget) kann vor offizieller Einreichung für eine Vorprüfung ans SECO tourismus@seco.admin.ch gesendet werden.

Weiter besteht die Möglichkeit eines Vorgesprächs mit dem SECO. In der Regel finden Vorgespräche in Anwesenheit von mitfinanzierenden Tourismusakteuren statt.


Offizielle Gesuchseinreichung:
so wird's gemacht...


Das Finanzhilfegesuch muss vollständig ausgefüllt sein. Das vorliegende Formular erfordert eine rechtsgültige Unterschrift, ist von Hand zu unterschreiben und im Original per Post an folgende Adresse zu senden:

SECO Tourismuspolitik
Holzikofenweg 36
3003 Bern

Die restliche Projektdokumentation soll in digitaler Form an tourismus@seco.admin.ch gesendet werden.

Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und Dimensionen der geförderten Projekte verzichtet das SECO aber darauf, fixe Vorgaben im Sinne eines Templates zu machen.


Das Innotour Prüfverfahren


Im Rahmen des Vorverfahrens überprüft das SECO, ob das eingereichte Finanzhilfegesuch alle Unterlagen enthält, die gemäss Artikel 5 der Innotour Verordnung beizulegen sind. Das SECO weist die Gesuchstellerin / den Gesuchsteller gegebenenfalls auf fehlende Unterlagen hin und gibt eine Frist zu deren Nachreichung vor. Sobald die ergänzenden Unterlagen vorliegen, wird das Finanzhilfegesuch weiterbearbeitet. Falls die Unterlagen unvollständig sind, wird die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen informiert.


Sobald das Vorverfahren abgeschlossen ist, wird das Finanzhilfegesuch durch das SECO auf seine Konformität mit den gesetzlichen Grundlagen hin geprüft. Bei lokalen und regionalen Vorhaben (sogenannte Modellvorhaben) werden die Stellungnahmen der direkt betroffenen Kantone berücksichtigt.

Je nach Vorhaben nimmt das Prüfverfahren unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. In der Regel ist mit 1 bis 2 Monaten zu rechnen.


Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller erhält seitens SECO einen positiven oder negativen Entscheid.


Wie geht es weiter, wenn das SECO eine Finanzhilfe gewährt?


Mittels Verfügung wird eine Finanzhilfe für das Projekt gewährt. Darin ist die Höhe der Finanzhilfe, die damit verküpften Auflagen und Bedingungen sowie der Zeitplan der Zwischen- und Schlussberichterstattung aufgeführt. Diese Zeitfenster sind einzuhalten. Sollte es im Projekt zu Verzögerungen kommen, ist die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller angehalten das SECO umgehend zu informieren.


Jedes unterstützte Projekt wird auf der Innotour-Homepage portraitiert. Für eine einheitliche Gestaltung der Webseiten wird der Gesuchsteller gebeten, den Projektbeschrieb sowie weitere Informationen direkt im folgenden Word-Dokument auszufüllen und per E-Mail zurückzusenden. Zudem wird ein Bild im Querformat und in guter Auflösung, das im Zusammenhang mit dem Projekt steht, benötigt. Wichtig sind die Copyright-Angaben im Word-Dokument mit einer schriftlichen Bestätigung, dass das SECO das Bild verwenden darf. Die Projektbeschriebe können auf Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst werden. Beispiele: 2024 bis 2027.


Regelmässige Berichterstattungen


Die Empfängerin / der Empfänger von Innotour-Finanzhilfen haben dem SECO regelmässig Bericht über den Verlauf des unterstützen Vorhabens zu erstatten und nach Abschluss der Arbeiten einen Schlussbericht und eine detaillierte Schlussabrechnung vorzulegen. Die Berichterstattung gilt als Grundlage für die Überweisung der Zwischen- bzw. Schlusszahlungen.

Die Berichterstattung erfordert eine rechtsgültige Unterschrift. Dies erfolgt mittels Begleitschreiben (siehe Vorlage), welches rechtsgültig von Hand zu unterschreiben und per Post an folgende Adresse zu senden ist:

SECO Tourismuspolitik
Holzikofenweg 36
3003 Bern.

Die gesamten Unterlagen sind in elektronischer Form an die zuständige Innotour-Kontaktperson oder an tourismus@seco.admin.ch zu schicken.


Nach Abschluss des Projektes


Die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller hat zwei Jahre nach Abschluss des Projektes, dem SECO über die Wirkung des Projektes Bericht zu erstatten. Im Vordergrund stehen beim Wirkungsbericht die Entwicklungen seit Projektabschluss. 

Zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzungen nach Artikel 3 des Bundesgesetzes Innotour hat die Gesuchstellerin / der Gesuchsteller im Wirkungsbericht zudem auf den Beitrag des Projektes zur Verbesserung der Attraktivität des Angebots und zur Stärkung des Marktauftritts, zur Förderung des Unternehmertums, zur nachhaltigen Entwicklung und zur Nutzung der Chancen der Digitalisierung einzugehen.


Fachkontakt
Letzte Änderung 06.11.2025

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