Die Innotour-Mittel der Periode 2020-2023 sind ausgeschöpft
Es wurde folgendes weiteres Vorgehen definiert:
- Finanzhilfegesuche können basierend auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen weiterhin eingereicht und entsprechend geprüft werden.
- Das SECO kann weiterhin Verfügungen erlassen, dies mit einem maximalen Innotour-Anteil von 50 Prozent. Die in positiven Verfügungen zugesprochenen Zahlungen erfolgen aber unter dem Vorbehalt, dass neue Innotour-Mittel von der Bundesversammlung bewilligt bzw. verabschiedet werden. Dies wird für die Periode 2024-2027 voraussichtlich spätestens im Dezember 2023 der Fall sein. Die ersten Auszahlungen aus diesen Mitteln erfolgen aber frühestens anfangs 2024.
Das Parlament ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat in der Frühjahrssession eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach der Bundesanteil bei Innotour-Projekten im Zeitraum 2023-2026 von aktuell maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht wird. Gleichzeitig hat das Parlament beschlossen, für die Umsetzung des Recovery Programms bei Innotour im Jahr 2023 5 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Damit wird eine Massnahme des vom Bundesrat am 1. September 2021 verabschiedeten Recovery Programms für den Schweizer Tourismus umgesetzt.
- Gesuche für neue Projekte entsprechend der angepassten Fördermöglichkeiten (70 statt 50 Prozent) können beim SECO eingereicht werden.
- Unterstützungszusagen sowie erste Auszahlungen durch das SECO erfolgen ab Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen durch den Bundesrat. Stand jetzt erachtet es das SECO als realistisch, dass die Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen im Sommer 2023 erfolgen kann.
- Änderungsanträge für laufende Vorhaben können eingereicht werden, sobald der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen in Kraft gesetzt hat und die detaillierten Unterstützungsvoraussetzungen für laufende Projekte geregelt hat.