Nein, Gesuche können, solange Mittel verfügbar sind, laufend eingereicht werden. Es gibt keine Eingabefristen.
Es können auch Gesuche für Projekte eingereicht werden, die bereits gestartet sind. Bereits angefallene Kosten können, sofern sie in einem verhältnismässigen Rahmen anfallen, auch rückwirkend über Innotour finanziert werden. Die Gesuchstellerin trägt das Risiko, dass für die bereits entstandenen Kosten keine Finanzhilfe gewährt wird. Wichtig ist ausserdem, dass Projekte spätestens sechs Monate nach Zusicherung der Finanzhilfe begonnen werden müssen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt die Innotour-Kriterien erfüllt, können Sie eine Anfrage (bestenfalls direkt schon mit einem Projektbeschrieb) an tourismus@seco.admin.ch schicken - eine für Innotour zuständige Person wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Das Finanzhilfegesuch muss rechtsgültig von Hand unterschrieben und per Post an SECO Tourismuspolitik, Holzikofenweg 36, 3003 Bern geschickt werden. Eine digitale Einreichung ist zurzeit noch nicht möglich. Die weiteren Unterlagen (Projektbeschrieb etc.) müssen in elektronischer Form an tourismus@seco.admin.ch gesendet werden.
Die Merkblätter mit Hilfestellungen und weiterführenden Informationen finden Sie hier.
Voraussetzungen bezüglich Kosten- und Finanzierungsübersicht
Hier finden Sie ein Merkblatt sowie ein exemplarisches Beispiel einer Kosten- und Finanzierungsübersicht. Es ist der Gesuchstellerin aber freigestellt, die Kosten- und Finanzierungsübersicht auch anders darzustellen.
- Finanzielle Leistungen sind «Cash»-Beiträge der Gesuchstellerin und deren Projektpartnern für den Bezug externer Leistungen. Entstehen bei der Gesuchstellerin im Zusammenhang mit dem Projekt zusätzliche Arbeitskosten (Pensenerhöhung oder Einstellen neuer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, die ausschliesslich für das Projekt arbeiten) welche von der Gesuchstellerin finanziert werden, so handelt es sich ebenfalls um finanzielle Eigenleistungen. Die Gesuchstellerin und Ihre Projektpartner müssen mindestens 10% der Gesamtkosten als finanzielle Eigenleistungen in das Projekt einbringen.
- Nicht-finanzielle Leistungen sind Arbeitsleistungen der Gesuchstellerin und deren Projektpartnern für das Projekt, die im Rahmen bestehender Arbeitspensen abgewickelt werden.
Nein, wichtig ist jedoch, dass insgesamt mindestens 10 Prozent der anrechenbaren Gesamtkosten in Form von finanziellen Leistungen in das Projekt eingebracht werden. Ein substantieller Teil davon muss von der Tourismusbranche stammen.
Für Innotour nicht-anrechenbare Kosten umfassen Infrastrukturkosten, Betriebskosten, reine Werbemassnahmenkosten sowie Reserven. Veranstaltungskosten sind grundsätzlich auch nicht anrechenbar, wobei Kosten für Veranstaltungen, die den Wissenstransfer der Projektergebnisse fördern, können in beschränkten Rahmen auch als anrechenbar eingestuft werden.
Innotour-Gelder dürfen nicht in nicht-anrechenbare Kosten fliessen. Diese müssen gänzlich von den Projektträgern oder Dritten finanziert werden. Die Finanzierung muss nachgewiesen werden.
Aufgrund der Prioritätenordnung ist eine Förderung neu nur noch ab einem anrechenbaren Projektvolumen von 200'000 Franken möglich. Einen Maximalbetrag gibt es nicht. Weitere Informationen zur Prioritätenordnung finden Sie hier.
Allgemeine Voraussetzungen
Einzelbetriebliche Subventionen sind nicht möglich. Vorhaben müssen auf überbetrieblicher Ebene geplant und umgesetzt werden. Überbetrieblich im Sinne von Innotour bedeutet, dass mindestens zwei Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsklassen (vgl. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/nomenklaturen/noga.html) oder eine grössere Anzahl von Betrieben derselben Wirtschaftsklasse (z.B. Hotelbetriebe) zusammenarbeiten und die Geschäftsbeziehung über eine übliche wiederkehrende Kunden- und Lieferantenbeziehung hinausgeht.
Aufgrund der Prioritätenordnung gilt zusätzlich: Projekte, die ausschliesslich innerhalb einer einzelnen Destination umgesetzt werden, können nicht mehr gefördert werden. Es ist eine Kooperation von Akteuren aus mindestens drei verschiedenen Destinationen erforderlich. Unter einer Destination wird das Zuständigkeitsgebiet einer Destination Management Organisation (DMO) verstanden. Regional Tourism Alliances (RTA-Regionen) können nach wie vor auch ohne weitere Projektpartner einen Antrag stellen.
Zentral ist, dass touristische Partner massgeblich am Projekt beteiligt sind (sowohl bei der Planung und Umsetzung) und das Projekt entsprechend auch mitfinanzieren. Grundsätzlich sollten Gesuche von touristischen Akteuren eingereicht werden. Wenn dies in begründeten Fällen nicht möglich ist, ist es zwingend, dass ein Mandatierungsschreiben der touristischen Partner eingereicht wird und die Rolle der einzelnen Partner sowie die überbetriebliche Struktur und Projektorganisation klar aufgeführt werden.Im Rahmen der Projektumsetzung wird bei Projekten, die nicht von einem Tourismusakteur eingereicht werden, zudem verlangt, dass die Berichterstattung zum Projekt jeweils auch von einem beteiligten Tourismusakteur signiert wird.
Lokale oder regionale Projekte müssen den Kriterien von Modellvorhaben des Bundes entsprechen, müssen also für die ganze Schweiz Modellcharakter haben. Solche Vorhaben sollen national als Beispiele wirken und dadurch den Nachahmungswettbewerb stimulieren und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Tourismusland beitragen (vgl. Merkblatt).
Wichtig ist hier, dass lokale und regionale Projekte den kantonalen tourismuspolitischen Leitbildern oder Strategien entsprechen müssen. Eine entsprechende Stellungnahme des zuständigen Kantons muss beim SECO eingereicht werden.Lokal bzw. regional ist ein Projekt aus Innotour-Sicht dann, wenn es ausschliesslich in einem Kanton umgesetzt wird. Wird das Projekt in mind. zwei Kantonen umgesetzt ist es ein Projekt von nationaler Ausrichtung.
Weitere Förderinstrumente des Bundes
Innotour und NRP (Neue Regionalpolitik) sind komplementäre Instrumente. In Ausnahmefällen können Projekte auch durch beide Instrumente gefördert werden. Dafür muss das Projekt den Fördergrundsätzen von Innotour und der NRP entsprechen und in den sachlichen Geltungsbereich beider Instrumente fallen. Zudem muss das Projekt inhaltlich und/oder zeitlich in Teilprojekte aufgeteilt werden. Die Beiträge von Innotour und der NRP (Bundesbeitrag) dürfen ausserdem zusammen höchstens 50% des Projektvolumens ausmachen (vgl. Informationsdokument).
Die Rolle von Schweiz Tourismus am Projekt muss detailliert ausgewiesen werden.
Die Leistungen von Schweiz Tourismus (finanziell und nicht-finanziell) sind Bundesmittel. Der Bundesmittelanteil (Innotour + Leistungen von Schweiz Tourismus und allfälliger weiterer Bundesmittel) darf höchstens 50% der Gesamtkosten betragen.
Innotour fördert ausschliesslich Projekte im Schweizer Tourismus, Innosuisse kennt keine solche thematische Abgrenzung. Innotour unterstützt keine reinen Forschungsprojekte, sondern nur Projekte mit einem klaren praxisorientierten Output. Innosuisse legt den Fokus auf wissenschaftsbasierte Innovationen.
Alle Förderinstrumente der Standortförderung des Bundes finden Sie hier.
Durchführung des Projekts / Berichterstattung
Nein, es gibt keine Vorlage. Im Merkblatt zur Berichterstattung finden Sie alle relevanten Informationen.
Alle Projektanpassungen sind beim SECO anzukündigen und zu beantragen, in der Regel erfolgt dies im Rahmen der Berichterstattung. Das SECO prüft, ob die Anpassungen den gesetzlichen Grundlagen entsprechen, und nimmt gegebenenfalls eine Änderung des Entscheids vor. Die Bedingungen für Anpassungen laufender Projekte finden Sie in der Merkblatt Innotour.
Alle Informationen zum Wirkungsbericht finden Sie hier.
In der Verfügung sind alle Informationen zur Rechnungsstellung aufgelistet. Bitte die Rechnung mit der angegebene Referenz-Nummer an Staatssekretariat für Wirtschaft SECO c/o DLZ FI EFD, 3003 Bern senden. Sie haben auch die Möglichkeit die Rechnung direkt digital zu übermitteln: www.e-rechnung.admin.ch
Die gewährte Finanzhilfe ist ein Maximalbeitrag, es werden nicht noch zusätzlich MWST ausbezahlt. Ob auf die Verwendung der Mittel Mehrwertsteuer anfallen, kann aber erst nach der Deklaration der Mittelverwendung beurteilt werden. Für diesbezügliche Fragen oder im konkreten Anwendungsfall empfehlen wir, sich direkt an die ESTV zu wenden mwst@estv.admin.ch.
Meldungen zu schädigendem Verhalten bei Subventionsempfängern nimmt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gerne entgegen. Hierfür steht eine eigens geschaffene, gesicherte externe Plattform zur Verfügung. Dort können Whistleblower Informationen anonym und geschützt mitteilen und Beilagen hochladen.
Link zur Plattform: https://www.efk.admin.ch/whistleblowing/.
Letzte Änderung 22.04.2026