Industrielle Betriebe sind dazu verpflichtet, eine Betriebsordnung aufstellen. Sie dient dazu, den Arbeitnehmenden Weisungen betreffend die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu erteilen. Im Idealfall wird die Betriebsordnung in einer Zusammenarbeit der Arbeitgeberseite mit einer Vertretung der Arbeitnehmenden erstellt. Sie ist dem für den Betrieb zuständigen Arbeitsinspektorat zur Prüfung vorzulegen bevor sie im Betrieb an einer prominenten Stelle und für alle gut sichtbar auszuhängen ist.
Die Wegleitung zum Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen 1 und 2 enthält nähere Angaben dazu:
Im Merkblatt finden Sie Informationen, die zur Aufstellung einer Betriebsordnung nützlich sind.
Weiter steht Ihnen dazu ein Muster zur Verfügung: Sie können dessen Klauseln den Bedürfnissen Ihres Betriebes anpassen.
Nicht-industrielle Betriebe können eine Betriebsordnung auf freiwilliger Basis erstellen
Letzte Änderung 17.10.2022