Das Arbeitsgesetz verlangt eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel, um Personen auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit vor körperlichen Schäden zu schützen. Risiken für den Bewegungsapparat (Muskeln, Knochen und Sehnen) sind wegen der grossen Häufigkeit von arbeitsbezogenen muskuloskelettalen Erkrankungen (z.B. Rückenschmerzen) besonders zu beachten.
Das SECO hat ein Prüfmittel Gesundheitsrisiken Bewegungsapparat erstellt, um die häufigsten Risiken zu identifizieren.
- Prävention muskuloskelettaler Beschwerden
- Prüfmittel biomechanische Gesundheitsrisiken
- Homeoffice
- Grossraumbüros - So schützen Sie die Gesundheit der Mitarbeitenden
- Stehen bei der Arbeit
- Sitzen bei der Arbeit
- Merkblatt «Gesundheitsschutz im Call-Center»
- Kassenarbeitsplätze ergonomisch gestalten
- Arbeiten am Bildschirm. Entspannt statt verspannt - die Tipps
Die Wegleitung zur Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes enthält Kommentare zu den Grundsätzen der ergonomischen Gestaltung, zur Notwendigkeit einer fachtechnischen Abklärung beim Bestehen von Gesundheitsrisiken und zu den allgemeinen und besonderen Anforderungen an Arbeitsplätze und Arbeitsmittel:
Links
Gesundheit BAG: Bewegungsförderung - Auf-Stehen
Regelmässiges Aufstehen hat einen unmittelbar positiven Effekt auf die Gesundheit. Bewegung baut nicht nur die Muskeln auf, sondern stärkt auch Knochen, Gelenke, Organe und sogar das Immunsystem. Zudem verbessern sich dabei Gedächtnis und Lernfähigkeit.
Schweizerischen Gesellschaft für Ergonomie - SwissErgo
Zur fachlichen Beratung bei Problemen in Bezug auf eine gesunde Arbeitsplatzgestaltung und bei starken physischen Arbeitsbelastungen sollen zertifizierte ErgonomInnen beigezogen werden. Eine Liste der Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft für Ergonomie ist mit diesem Link zu finden. Personen mit dem Titel «Eur.Erg» haben ein Hochschulstudium in Ergonomie absolviert. In der Ergonomie ausgebildete Physiotherapeuten können ebenfalls die körperlichen Risiken evaluieren.
Publikationen
Letzte Änderung 07.11.2024