Ergonomie der Arbeitsplätze und körperliche Belastungen

Das Arbeitsgesetz verlangt eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel, um Personen auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit vor körperlichen Schäden zu schützen. Risiken für den Bewegungsapparat (Muskeln, Knochen und Sehnen) sind wegen der grossen Häufigkeit von arbeitsbezogenen muskuloskelettalen Erkrankungen (z.B. Rückenschmerzen) besonders zu beachten. 

Das SECO hat ein Prüfmittel Gesundheitsrisiken Bewegungsapparat erstellt, um die häufigsten Risiken zu identifizieren. 

Die Wegleitung zur Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes enthält Kommentare zu den Grundsätzen der ergonomischen Gestaltung, zur Notwendigkeit einer fachtechnischen Abklärung beim Bestehen von Gesundheitsrisiken und zu den allgemeinen und besonderen Anforderungen an Arbeitsplätze und Arbeitsmittel: 


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Letzte Änderung 07.11.2024

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