Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel

Bekämpfung der Arbeitsausbeutung

Die Schweiz ist internationale Verpflichtungen eingegangen, gemäss denen sie Massnahmen gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel ergreifen muss.

Mit der 1998 verabschiedeten Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die in den zehn Kernarbeitsnormen der IAO beschriebenen Prinzipien und Rechte zu achten und zu fördern. Die Schweiz engagiert sich unter anderem bei der Bekämpfung der Kinder- und der Zwangsarbeit.

Zudem hat die Schweiz das Zusatzprotokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit ratifiziert. Dieses Protokoll verlangt unter anderem, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit auch ein spezifisches Vorgehen gegen den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung umfassen. Der «Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel» bietet einen kohärenten Rahmen für das Vorgehen des Bundes in diesem Bereich.

Kinderarbeit

Am 29. November 2020 wurde die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" an der Urne abgelehnt. Damit trat der indirekte Gegenentwurf des Parlaments am 1. Januar 2022 in Kraft. Die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts beinhalten insbesondere eine Sorgfaltspflicht der Unternehmen in Bezug auf Kinderarbeit (Art. 964j bis Art. 964l, OR). Unternehmen, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in der Schweiz haben, müssen die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten und darüber berichten, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden. Um Unternehmen bei der Umsetzung ihres Sorgfaltspflichtprozesses in Bezug auf Kinderarbeit zu unterstützen, bietet der Bund im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Unternehmen und Menschenrechte" Unterstützungsmassnahmen an.

Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung

Der Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist in der Schweiz strafrechtlich verboten. Diese Art des Menschenhandels besteht darin, Personen anzuwerben oder mit Menschen zu handeln, um sie für bestimmte Arbeiten auszubeuten.

Das Staatssekretariats für Wirtschaft SECO setzt sich dafür ein, die Arbeitsinspektoren/-innen und Inspektoren/-innen der Arbeitsmarktaufsicht mit Hilfe eine Kampagne für dieses Thema zu sensibilisieren. Dank ihrer Inspektionstätigkeit haben diese Akteure einen guten Einblick in die Unternehmen. Deshalb spielen sie beim Erkennen möglicher Opfer und bei der Bekämpfung des Menschenhandels zwecks Arbeitsausbeutung eine wichtige Rolle.

Die Direktion für Arbeit des SECO hat eine Broschüre mit praktischen Hinweisen und Tools veröffentlicht, darunter eine Liste mit Indikatoren zur Erkennung von potenziellen Opfern. Sie erklärt den Arbeitsinspektoren/-innen und Inspektoren/-innen der Arbeitsmarktaufsicht die einzelnen Schritte, die bei einem Verdacht auf Menschenhandel nötig sind, und verweist auf die juristischen Grundlagen für eine Anzeige bei den zuständigen Behörden. Ausserdem enthält die Broschüre eine Liste der Melde- und Hilfestellen für die Opfer.

Im Rahmen seiner Kampagne organisiert das SECO in Zusammenarbeit mit dem Verein ACT212 regionale Informationsveranstaltungen für die Arbeitsinspektorate und weitere betroffene Akteure, insbesondere die Sozialpartner.

Beitritt der Schweiz zur Allianz 8.7

Die Allianz 8.7 ist eine weltweite Partnerschaft, die sich für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 8.7 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen einsetzt. Ziel 8.7 lautet: Sofortige und wirksame Massnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden, und […] jede Form der Kinderarbeit Form von Kinderarbeit ein Ende setzen. Diese 2016 lancierte Plattform will den Wissensstand verbessern und die Kooperation verstärken. Die Schweiz ist der Allianz 8.7 am 1. April 2021 als Partnerland beigetreten.

Der Beitritt zur Allianz 8.7 ist im Zuge der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Schweiz für die Jahre 2020–2023 erfolgt. Im Rahmen dieses Aktionsplans hat sich die Schweiz verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um die Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit in den Lieferketten zu unterstützen. Der Beitritt der Schweiz ist auch vor dem Hintergrund des Internationalen Jahres zur Beseitigung der Kinderarbeit (2021) zu sehen.

Letzte Änderung 11.12.2023

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