Aussenwirtschaftspolitik und internationale Arbeitsnormen

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung verlangt, dass ihre drei Dimensionen, nämlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die ökologische Verantwortung und die gesellschaftliche Solidarität, kohärent und ausgeglichen berücksichtigt werden. Als Teil der Wirtschaftspolitik soll die Aussenwirtschaftspolitik in erster Linie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärken, indem sie durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung der internationalen Wirtschaftstätigkeit zur Erhaltung und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz beiträgt. Um eine kohärente Umsetzung der bundesrätlichen Politik auf den verschiedenen Handlungsebenen zu gewährleisten, wird im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik auch der ökologischen und gesellschaftlichen Dimension der nachhaltigen Entwicklung angemessen Rechnung getragen. Der Bundesrat strebt eine Win-Win-Situation an, die sowohl in der Schweiz als auch in den Partnerländern ein nachhaltiges und dauerhaftes Wachstum ermöglicht.


Nachhaltigkeit und Freihandelsabkommen

Im Rahmen einer kohärenten Aussenpolitik ist die Schweiz bestrebt, den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auch in der Aussenwirtschaftspolitik gerecht zu werden. Seit 2010 schlägt die Schweiz bzw. die EFTA all ihren Verhandlungspartnern für Freihandelsabkommen systematisch eine Reihe von Bestimmungen zu Umweltschutz und Arbeitsstandards vor, die die Kohärenz zwischen dem jeweiligen Abkommen und bestehenden internationalen Verpflichtungen der Parteien sicherstellen sollen. Diese Bestimmungen bekräftigen die massgeblichen materiellen internationalen Standards der nachhaltigen Entwicklung - im Bereich der Menschenrechte jene der UNO, im Bereich Arbeit jene der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und im Bereich Umwelt jene der multilateralen Umweltabkommen (MEA). Der Fachbereich DAIN unterstützt die zuständigen Stellen des SECO in den Verhandlungs- und Implementierungsphasen im Zusammenhang mit den Bestimmungen zu den Arbeitsnormen in den Freihandelsabkommen und beobachtet die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich.

Internetseite des SECO zu Freihandelsabkommen


Bilaterale Dialoge zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen

Um die immer intensiveren wirtschaftlichen Beziehungen mit ausgesuchten Partnerländern durch eine verstärkte Zusammenarbeit zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen zu ergänzen, bemüht sich das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) seit 2011 entsprechende Dialoge mit diesen Ländern zu institutionalisieren. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte das WBF solche Verständigungsprotokolle (Memoranda of Understanding, MoU) mit dem chinesischen Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit (MoHRSS), mit dem chinesischen Ministerium für Katastrophenschutz und Arbeitssicherheit (MEM), mit dem vietnamesischen Ministerium für Arbeit, Invalide und soziale Angelegenheiten (MOLISA), mit dem indonesischen Arbeitsministerium (MoM), mit dem südafrikanischen Arbeitsministerium (DEL) sowie mit dem Ministerium für nationale Planung und Entwicklung von Myanmar abschliessen. Die Dialoge im Rahmen dieser MoU bauen auf der bestehenden Zusammenarbeit im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit des SECO auf und ergänzen diese durch direkte bilaterale Kontakte zwischen Expertinnen und Experten der beiden Partner zu Themen von beidseitigem Interesse.


Letzte Änderung 26.09.2023

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