Wirtschaft und Menschenrechte

Die Schweiz ist Vertragspartei der wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen und hat als solche die völkerrechtliche Pflicht, Menschenrechte auch vor Einwirkungen Dritter, inklusive Unternehmen, zu schützen. Sie nimmt diese Pflicht wahr und erstattet regelmässig Bericht über die Umsetzung der entsprechenden Übereinkommen (z.B. im Rahmen der Berichte zur Umsetzung des UNO-Pakts I).

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit multinationaler Unternehmen fand in den letzten Jahren eine Diskussion über die Rolle der Staaten und Unternehmen bei der Verhinderung und Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Wirtschaftstätigkeiten statt. Die Schweiz hat beispielsweise die Arbeiten des UNO-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, Professor John Ruggie, finanziell und personell unterstützt. Aus diesen Arbeiten, die er in enger Konsultation mit Staaten, Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft durchgeführt hat, sind die «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte» hervorgegangen. Der UNO-Menschenrechtsrat hat diese Leitprinzipien im Juni 2011 einstimmig gutgeheissen. Seit ihrer Verabschiedung haben sie sich zu einer wichtigen Referenz im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte entwickelt.

Gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und anderen interessierten Stellen der Bundesverwaltung verfolgt das SECO die Arbeiten auf internationaler Ebene zu diesem Thema mit und koordiniert die Implementierung des Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene.

Nationaler Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" 2020-2023
Am 15. Januar 2020 verabschiedete der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan 2020-2023 zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP zielt darauf ab, den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten durch 35 Massnahmen zu verbessern. Die Massnahmen betreffen die Sensibilisierung der Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und dem Staat und die Kohärenz der staatlichen Aktivitäten. Mit gezielten Aktivitäten (Sensibilisierung, Ausbildung, Austausch von Good Practices, Leitfäden und Instrumenten) unterstützt der Bundesrat die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung.

Eine Begleitgruppe aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Wirtschaft, Wissenschaft, sowie der Zivilgesellschaft unterstützen das EDA und das WBF seit 2017 bei der Umsetzung des NAP. Die Begleitgruppe wird zu inhaltlichen und strategischen Fragen der Umsetzung des NAP konsultiert.

Alle Massnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte finden Sie auf der folgenden Webseite: https://www.nap-bhr.admin.ch.

Letzte Änderung 09.12.2021

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