Die Schweiz ist Vertragspartei der wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen und hat als solche die völkerrechtliche Pflicht, Menschenrechte auch vor Einwirkungen Dritter, inklusive Unternehmen, zu schützen.
Der UNO-Menschenrechtsrat hat im Juni 2011 die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNO-Leitprinzipien) verabschiedet. Sie definieren den internationalen politischen Rahmen für die Verpflichtungen der Staaten und die Verantwortung der Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte.
Gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und anderen interessierten Stellen der Bundesverwaltung verfolgt das SECO die Arbeiten zu diesem Thema auf internationaler Ebene mit und koordiniert auf nationaler Ebene den Nationalen Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrechte».