Drittstaatsangehörige

Bei Anstellung von Arbeitnehmenden von Drittstaaten trifft die Pflicht zur Einholung von Arbeitsbewilligungen den Arbeitgeber. Informationen finden sich in der Rubrik «Pflichten der Arbeitgebenden - Ausländerrecht».

Letzte Änderung 18.12.2020

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