Vertragspolitik der Schweiz

Bilaterale Investitionsschutzabkommen

Die Schweiz hat mehr als 110 bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) abgeschlossen. Damit verfügt die Schweiz gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen und damit die Attraktivität als Standort für internationale Investitionen.

Zweck der ISA ist es, durch Schweizer Staatsangehörige und Unternehmen in den Partnerländern getätigten Investitionen - und umgekehrt Investitionen in der Schweiz aus diesen Staaten - staatsvertraglichen Schutz vor nichtkommerziellen Risiken zu gewährleisten. Zu solchen Risiken zählen staatliche Diskriminierungen gegenüber einheimischen Investoren, unrechtmässige Enteignungen oder ungerechtfertigte Behinderungen des Zahlungs- und Kapitalverkehrs. Entsprechende Bestimmungen werden ergänzt durch Verpflichtungen der Vertragsstaaten bezüglich einer gerechten und billigen Behandlung der Investitionen von Investoren der anderen Vertragspartei und der Einhaltung von staatlichen Zusagen, welche gegenüber einem konkreten Investor mit Bezug auf dessen Investition eingegangen wurden.

Die Schweiz entwickelt ihre Vertragspraxis im Bereich der ISA kontinuierlich weiter. Bestimmungen wurden erarbeitet, unter anderem um eine verstärkte Kohärenz mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Die Schweiz verwendet zudem eine Vertragsbestimmung, welche die Anwendung der seit dem 1. April 2014 geltenden neuen UNCITRAL-Transparenzregeln auf alle Investor-Staat-Schiedsverfahren vorsieht.

Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 das WBF beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung endete am 26. September 2022. Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über diese Internetadresse.

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Letzte Änderung 25.03.2024

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