Bilaterale Investitionsschutzabkommen
Die Schweiz hat mehr als 110 bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) abgeschlossen. Damit verfügt die Schweiz gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen und damit die Attraktivität als Standort für internationale Investitionen.
Zweck der ISA ist es, durch Schweizer Staatsangehörige und Unternehmen in den Partnerländern getätigten Investitionen - und umgekehrt Investitionen in der Schweiz aus diesen Staaten - staatsvertraglichen Schutz vor nichtkommerziellen Risiken zu gewährleisten. Zu solchen Risiken zählen staatliche Diskriminierungen gegenüber einheimischen Investoren, unrechtmässige Enteignungen oder ungerechtfertigte Behinderungen des Zahlungs- und Kapitalverkehrs. Entsprechende Bestimmungen werden ergänzt durch Verpflichtungen der Vertragsstaaten bezüglich einer gerechten und billigen Behandlung der Investitionen von Investoren der anderen Vertragspartei und der Einhaltung von staatlichen Zusagen, welche gegenüber einem konkreten Investor mit Bezug auf dessen Investition eingegangen wurden.