CE - Kennzeichnung

 

Grundlegendes
Durch die CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller in der Europäischen Union, dass ein bestimmtes Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften festgelegt sind und dies mit dem entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen wurde. Die CE-Kennzeichnung garantiert, dass die gekennzeichneten Produkte in der EU (bzw. dem EWR) ohne Einschränkung gehandelt werden können und gewährleistet dem Konsumenten innerhalb dieses Raumes einheitlichen Schutz in Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbelangen.


Braucht es eine CE-Kennzeichnung in der Schweiz?
Die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz grundsätzlich nicht verlangt. Sieht die sektorspezifische Gesetzgebung in der Schweiz eine Konformitätskennzeichnung vor, kann das CE-Kennzeichen aber alternativ zum Schweizer Konformitätszeichen angebracht werden.

  
Wer ist für die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Für die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist der Hersteller – oder sein Bevollmächtigter – zuständig.


Welche Produkte müssen die CE-Kennzeichnung tragen?
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Produkt die CE-Kennzeichnung tragen muss, bestimmen die einzelnen EU-Harmonisierungsrichtlinien.

 

 

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Letzte Änderung 13.01.2023

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https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Technische_Handelshemmnisse/Mutual_Recognition_Agreement_MRA0/CE-Kennzeichnung.html