Die Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo setzt die Resolutionen 1493 (2003), 1596 (2005) und 1807 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie ergänzende Massnahmen der Europäischen Union um.
Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die schweren Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo sowie aufgrund der Gewalttaten, Repressalien, Aufstachelung zu Gewalt und der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, welche die Durchführung von Wahlen behindern erlassen.
Die Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) enthält alle Schweizer Sanktionsmaßnahmen und ist rechtlich bindend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten
- Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Reisesanktionen
- Verbot der Einreise in die Schweiz oder der Durchreise durch die Schweiz
Hinweis: Im Zusammenhang mit dem Kauf, Handel und Verarbeitung von Mineralprodukten aus der Demokratischen Republik Kongo ist es ratsam, vorsichtig mit den Lieferanten und der Herkunft der Produkte zu sein. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Empfehlungen vom 15. Januar 2009.