Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 Zwangsmassnahmen gegenüber Jemen beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 2140 (2014) und 2216 (2015) des UNO-Sicherheitsrates um.
Die Massnahmen wurden aufgrund der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Schwierigkeiten sowie den Sicherheitsproblemen, mit denen Jemen seit der Revolution im Januar 2011 konfrontiert ist, erlassen.